EU-Unternehmen mussten bisher in jedem europäischen Land unter einer anderen länderspezifischen Top Level Domain (TLD) - etwa .at, .de, .it oder .fr - auftreten. Um das zu vermeiden und die virtuellen Märkte in Europa zu fördern, hat die EU mit Verordnung vom April 2002 die Einführung einer neuen Domäne oberster Stufe namens .eu abgesegnet. Gewollt ist eine Alternative zu der überwiegend von US-amerikanischen Unternehmen, die das Internet dominieren, verwendeten TLD .com.

Ende 2004

Der neue Domainname sollte ursprünglich ab Ende 2004 zur Verfügung stehen. Das Bemühen der EU, genaue Regeln aufzustellen, um Domain-Grabbern das Leben zu erschweren und mühsame rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, hat aber dazu geführt, dass es frühestens Mitte bis Ende 2005 .eu-Adressen geben wird. Das Nicht-EU-Mitglied Schweiz ist jedenfalls nicht dabei.

Windhunde . . .

Wer sich einen Domainnamen sichern will, sollte bedenken, dass eine Vormerkung zum jetzigen Zeitpunkt nichts bringt. Die so genannte Windhundregelung - der Erste, der sich zur Registrierung meldet, erhält die Adresse - gilt für .eu nur bedingt. In einer ersten zweimonatigen "Sonnenscheinphase", mit der ab Jänner 2004 gerechnet werden muss, sind im Wesentlichen nur Inhaber von Markenrechten zur Voranmeldung zugelassen. In der zweiten, darauf folgenden Sonnenscheinphase, zählen zwei Monate lang auch Name, Unternehmensbezeichnungen und andere Berechtigungen.

. . . und Sonnenschein

Dann erst wird der Rest zur Registrierung zugelassen und muss sich nach dem Windhundprinzip die noch freien Bezeichnungen sichern. Das Windhundprinzip gilt allerdings auch innerhalb der beiden Sonnenscheinphasen unter den berechtigten Teilnehmern dieser Phasen. Wem seine .eu-Adresse wichtig ist, der sollte daher jetzt dafür Sorge tragen, dass er in der ersten Phase überhaupt mitspielen darf, und dann möglichst rasch handeln.

Für aufmerksame Unternehmen kann die Regelung weit gehend verhindern, dass ihre gewünschte Adresse in die Hände von Domain-Grabbern fällt, die dann hohe Geldbeträge für die Übertragung von Domains verlangen. Nicht ganz zu vermeiden sind jedoch neben Streitereien zwischen Interessenten mit gleichen oder sehr ähnlichen Kennzeichen- und Namensrechten das Blockieren von Adressen zur Täuschung, in Gewinnabsicht oder zur Behinderung von Mitbewerbern. Für missbräuchliche Registrierungen ist ein Streitbeilegungsverfahren auf elektronischem Weg über das Internet vorgesehen, dem sich jeder bei Antragstellung zur Registrierung unterwerfen muss. Die Befassung der ordentlichen Gerichte in bestimmten Fällen mit Unterlassungsklagen und Klagen auf Zustimmung zur Übertragung wird damit aber nicht ausgeschlossen.

Kann niemand genau sagen

Wann es mit .eu wirklich losgeht, kann noch niemand genau sagen. Die EU-Kommission hat die zuständige Registerstelle zwar ernannt, die vorgesehenen Verträge mit dem Register sind aber noch nicht unterzeichnet. Viele Detailregelungen, etwa der Anmeldemodus und das technische Verfahren, sind weiterhin offen, ebenso die Höhe der Registrierungsgebühren. Geklärt wurde allerdings die Vorgangsweisen für den Fall, dass ein .eu-Domaininhaber stirbt. (DER STANDARD Printausgabe, 7. September 2004)