Saatgutkatalog
Der Anbau dieser Pflanze ist seit 1998 - vor dem Gentechnik-Moratorium - grundsätzlich zugelassen. Bisher hatte es für sechs Sorten in Frankreich und für elf in Spanien nationale Genehmigungen gegeben. Sobald eine Sorte in den nationalen Saatgutkatalog aufgenommen ist, wird die Kommission unterrichtet und ersucht, die Sorte in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen. Daher sei der Beschluss ein "logischer Schritt", sagt EU-Konsumentenschutzkommissar David Byrne. Jedes Produkt aus dem Genmais der Firma Monsanto muss gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Herkunft zurückverfolgt werden können.
Gentechnisch gegen Schädlinge resistent gemacht
Der Mais, der gentechnisch gegen Schädlinge resistent gemacht wurde, sei von wissenschaftlichen Ausschüssen als unbedenklich eingestuft worden, so die Kommission. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass es keine EU-weit einheitlichen Regelungen für den parallelen Anbau von konventionellen und gentechnisch veränderten Sorten gibt, die eine Vermischung verhindern könnten. Die Kommission hat dies ausdrücklich den Mitgliedsländern überlassen. Diese gibt es in Österreich noch nicht, es fehlt noch die Regierungsvorlage für ein Gentechnikgesetz. Auch Haftungsfragen seien offen, kritisieren etwa die Grünen. Die Entscheidung zur Kennzeichnung von konventionellem Saatgut wurde verschoben. Denn die Grenzwerte für erlaubte unbeabsichtigte Vermischung sind weiter umstritten (0,3 oder 0,5 Prozent).
Josef Pröll kritisierte die Kommission