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Grafik: APA
Wien - Trotz Pensionsreform 2003 und Harmonisierung wird der Pensionsaufwand in den kommenden Jahren ansteigen. Das geht aus Schätzungen des Sozialministeriums hervor, die im Anhang des "Allgemeinen Pensionsgesetzes" (APG) zu finden sind. Allerdings fällt der Anstieg in den kommenden Jahren relativ moderat aus, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) kommt es bis 2010 sogar zu einem Rückgang der Pensionsaufwendungen. Der Bundeszuschuss wird durch Pensionsreform 2003 und Harmonisierung bis 2010 sinken.

Auf längere Sicht betrachtet werden die Kosten des Pensionssystems laut Sozialministeriums-Prognose aber noch drei Jahrzehnte lang anwachsen. Ihren Höhepunkt werden sie demnach um 2035 erreichen und dann bis 2050 wieder sinken. Im Durchschnitt liegt die jährlich erwartete Steigerung des Pensionsaufwandes bis 2050 bei 1,9 Prozent, der Bundesbeitrag zum Pensionssystem steigt in den kommenden 45 Jahren um durchschnittlich 2,4 Prozent.

Die Zahlen im Detail: Im kommenden Jahr werden laut Sozialministerium 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Pensionsleistungen fließen (24,8 Mrd. Euro), der Bundesbeitrag wird bei 2,2 Prozent des BIP liegen (5,5 Mrd. Euro). Bis 2015 steigen die Pensionsleistungen demnach auf 10,6 Prozent des BIP, bis 2020 auf 11,1 Prozent und bis 2030 auf 11,8 Prozent. Ihren Höhepunkt erreichen die Pensions-Ausgaben im Jahr 2035 mit zwölf Prozent des BIP. Danach gehen sie wieder leicht zurück - auf 11,7 Prozent des BIP im Jahr 2040 und 10,9 Prozent im Jahr 2050.

Eine ähnliche Entwicklung gibt es beim Bundesbeitrag: Der steigt von 2,2 Prozent 2005 bis 2035 auf vier Prozent und sinkt dann bis 2050 auf drei Prozent.

Im Vergleich zur Pensionsreform 2003 ist das harmonisierte Pensionsrecht damit langfristig etwas billiger, auch wenn sich bis 2025 leichte Mehrkosten ergeben. Diese werden in den darauf folgenden Jahren wettgemacht. Durchschnittlich würde die Pensionsreform 2003 ohne Harmonisierung laut Sozialministerium bis 2050 zu jährlichen Steigerungen beim gesamten Pensionsaufwand von zwei Prozent führen, der Bundesbeitrag würde ohne Harmonisierung um 2,8 Prozent pro Jahr wachsen.

Deutlicher fällt der Unterschied aus, wenn man die Harmonisierung mit dem alten Pensionsrecht vor der Pensionsreform 2003 vergleicht. Hier wäre der Höhepunkt der Pensionsausgaben zwar ebenfalls 2035 erreicht, danach käme es ebenfalls zu einem Rückgang des Gesamtaufwandes für die Pensionen bis 2050. Allerdings würde sich diese Entwicklung auf einem höheren Niveau abspielen: 2050 würde der Gesamtaufwand nicht bei 10,9, sondern bei 12,5 Prozent des BIP liegen. Die jährliche Kostensteigerung beim alten Pensionsrecht wird vom Sozialministerium mit 2,2 Prozent angegeben. Der Bundeszuschuss würde demnach um jährlich 3,2 Prozent wachsen. (APA)