Wie der STANDARD berichtete, hat die Staatsanwaltschaft auf eine strafrechtliche Verfolgung Grassers zunächst verzichtet, weil der Wert der Homepage ursprünglich auf 50.000 Euro geschätzt wurde, die strafrechtlich relevante Größe aber erst ab 75.000 Euro erreicht ist. Die Ratskammer war allerdings anderer Ansicht und forderte ein Gutachten ein, das den Wert der Homepage auf 245.000 Euro festgesetzt hat.
Bei der nächsten Sitzung wird das aus drei Richtern zusammengesetzte Kontrollgremium nun über die weiteren Schritte entscheiden. Sein Vorsitzender, Günter Woratsch, wolle dieser Entscheidung nicht vorgreifen oder sie durch öffentliche Aussagen präjudizieren, sagte der Richter und Leiter der Pressestelle am Landesgericht, Friedrich Forsthuber, auf Anfrage des STANDARD.
Offen ist, ob gegen Grasser in der Homepage-Affäre nun strafrechtlich vorgegangen wird oder nicht. In Juristenkreisen wird davon ausgegangen, dass damit eher nicht zu rechnen sei: Neben der Frage, ob Steuerpflicht entstanden sei, hänge die gerichtliche Strafbarkeit von der Frage ab, ob diese vorsätzlich verkürzt worden sei.
Der Nachweis eines Vorsatzes sei in diesem Fall kaum zu erbringen, heißt es weiter. Finanzminister Grasser selbst hatte das Vorliegen des neuen Gutachtens begrüßt und es als Beleg für seine Argumentation gewertet, wonach die Homepage tatsächlich so viel wert sei, wie er von Beginn an behauptet hatte.