Wien - "MAUSI 1" und "GIB 8" haben ein Ablaufdatum: 15 Jahre nachdem die Wunschkennzeichen in Österreich geordert werden konnten, verlieren nun die ersten Exemplar ihre Gültigkeit.

Stichtag

Als Stichtag zählt nicht der Tag der Kennzeichen-Zuweisung, sondern schon das Datum der Reservierung. Ab Oktober muss daher bereits verlängert werden, berichtete der ÖAMTC. Autolenker, die den Antrag verabsäumen, verlieren ihr Wunschkennzeichen, warnte der Club.

Die Behörden haben bereits damit begonnen, Besitzer von Wunschkennzeichen vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich zu informieren. Wer allerdings in den vergangenen 15 Jahren umgezogen ist und dies der Versicherung nicht gemeldet hat, kann laut ÖAMTC nicht verständigt werden. Wurde der Reservierungsbeleg im Jahr 1989 ausgestellt, sollte der Zulassungsinhaber daher sicherheitshalber Kontakt mit seiner Haftpflichtversicherung suchen, riet der ÖAMTC.(APA)