Wien - "MAUSI 1" und "GIB 8" haben ein Ablaufdatum: 15 Jahre
nachdem die Wunschkennzeichen in Österreich geordert werden konnten,
verlieren nun die ersten Exemplar ihre Gültigkeit.
Stichtag
Als Stichtag zählt
nicht der Tag der Kennzeichen-Zuweisung, sondern schon das Datum der
Reservierung. Ab Oktober muss daher bereits verlängert werden,
berichtete der ÖAMTC. Autolenker,
die den Antrag verabsäumen, verlieren ihr Wunschkennzeichen, warnte
der Club.
Die Behörden haben bereits damit begonnen, Besitzer von
Wunschkennzeichen vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich zu
informieren. Wer allerdings in den vergangenen 15 Jahren umgezogen
ist und dies der Versicherung nicht gemeldet hat, kann laut ÖAMTC
nicht verständigt werden. Wurde der Reservierungsbeleg im Jahr 1989
ausgestellt, sollte der Zulassungsinhaber daher sicherheitshalber
Kontakt mit seiner Haftpflichtversicherung suchen, riet der ÖAMTC.(APA)