Wien - Wegen fahrlässiger Tötung wurde im Bezirksgericht Donaustadt ein 50-jähriger Kraftfahrer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Mann hatte am 17. März 2004 vergessen, den Kranarm seines 24 Tonnen schweren Lastwagens ordnungsgemäß einzufahren. In der S-Bahn-Unterführung auf der Wagramer Straße kam es zum Unglück: Der Kran touchierte mit der Brücke, bewegte sich seitwärts und schlug einem entgegen kommenden Autofahrer den Kopf ab.

"Die tragischen Umstände dürfen nicht dazu führen, dass man hier andere Maßstäbe anlegt wie bei üblichen Fahrlässigkeitsdelikten", begründete Richter Klaus Voget das milde Urteil.

Der getötete Autofahrer war 36 Jahre alt, verheiratet und Vater einer zehn Jahre alten Tochter. Nach der Verhandlung beteuerte der 50-Jährige, wie fürchterlich Leid es ihm tue: "Mein Beileid. Aber jedes Wort wäre hier eine Floskel. Ich hätte nicht gewusst, was ich dieser Frau sagen soll." (APA)