Belgrad/Den Haag - Die beiden Pflichtverteidiger, die dem früheren jugoslawischen Staatschefs Slobodan Milosevic vom UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag vergangene Woche bestellt wurden, dürfen dagegen Einspruch erheben. Das hat der zuständige Richtersenat des Tribunals beschlossen, meldete der Belgrader Sender B-92 am Freitag. Am Vortag hatten die beiden Anwälte, die Briten Steven Kay und Gillian Higgins, um eine Einspruchsmöglichkeit ersucht, nachdem sich der angeklagte Milosevic im Gerichtssaal wiederholt gegen die Pflichtverteidiger ausgesprochen hatte; er will sich alleine verteidigen. Nach Ansicht des Tribunalssenates wäre es besser, die Frage der Ablehnung der beigeordneten Anwälte durch Milosevic erst nach der Beendigung des Prozesses zu behandeln. Aufgabe der Pflichtanwälte ist es, die vom gesundheitlich angeschlagenen Milosevic vorgeladenen Entlastungszeugen vor Gericht zu vernehmen. Mehrere Zeugen haben in den letzten Tagen ihre Bereitschaft zurückgezogen, vor dem Tribunal zu Gunsten des jugoslawischen Ex-Präsidenten auszusagen. Dieser hat sich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten. (APA)