Milosevic-Pflichtverteidiger erhalten Einspruchsrecht gegen ihre Bestellung
Angeklagter Ex-Präsident lehnt Anwälte ab
Redaktion
,
Belgrad/Den Haag - Die beiden Pflichtverteidiger, die dem
früheren jugoslawischen Staatschefs Slobodan Milosevic vom
UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag vergangene Woche bestellt
wurden, dürfen dagegen Einspruch erheben. Das hat der zuständige
Richtersenat des Tribunals beschlossen, meldete der Belgrader Sender
B-92 am Freitag. Am Vortag hatten die beiden Anwälte, die Briten
Steven Kay und Gillian Higgins, um eine Einspruchsmöglichkeit
ersucht, nachdem sich der angeklagte Milosevic im Gerichtssaal
wiederholt gegen die Pflichtverteidiger ausgesprochen hatte; er will
sich alleine verteidigen. Nach Ansicht des Tribunalssenates wäre es besser, die Frage der
Ablehnung der beigeordneten Anwälte durch Milosevic erst nach der
Beendigung des Prozesses zu behandeln. Aufgabe der Pflichtanwälte ist
es, die vom gesundheitlich angeschlagenen Milosevic vorgeladenen
Entlastungszeugen vor Gericht zu vernehmen. Mehrere Zeugen haben in
den letzten Tagen ihre Bereitschaft zurückgezogen, vor dem Tribunal
zu Gunsten des jugoslawischen Ex-Präsidenten auszusagen. Dieser hat
sich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
zu verantworten. (APA)
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