Konkret funktioniert die Sache so: Der "Dienstgeber" - der eine Privatperson sein muss - kauft in Postämtern und/oder Trafiken Dienstleistungsschecks um jeweils 10,20 Euro. Diesen erhält dann die Hausangestellte und kann ihn bis spätestens Ende des Folgemonats beim AMS gegen bares Geld einlösen.
Zwei Gruppen
Dabei wird zwischen zwei Personengruppen unterschieden: Arbeitnehmer mit einem Entgelt bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (316,19 Euro) bekommen zehn Euro ausbezahlt und sind dazu noch unfallversichert. Bei Beschäftigten, die zwischen der einfachen und der doppelten Geringfügigkeitsgrenze verdienen, kommen noch Kranken- und Pensionsversicherung hinzu. Dafür bekommen sie in bar acht Euro ausbezahlt. Für die Gruppe mit dem niedrigeren Einkommen besteht die Möglichkeit, sich selbst zusätzlich zur Unfallversicherung selbst pensions- und krankenzuversichern. In die finanziellen Leistungen an den Dienstnehmer werden auch Urlaubsansprüche und Sonderleistungen (15. Gehalt) mit einberechnet. Mit der Übergabe des Schecks hat jedenfalls der Auftraggeber alle Verpflichtungen erfüllt.
Für welche Arbeiten der Dienstleistungsscheck ausgestellt werden kann, werde noch genau definiert, betonte Haubner. Grundsätzlich ist z.B. an Putzfrauen, Kindermädchen sowie Gartenarbeiter und Altenbetreuer ohne spezielle Ausbildung gedacht. Eine Einschränkung gibt es bezüglich der Gruppe, die berechtigt ist, den Dienstleistungsscheck zu empfangen. Es darf sich dabei nämlich nur um EU-Bürger oder andere Zuwanderer mit Beschäftigungsbewilligung handeln.