Das deutsche Bundeskartellamt hat der Kölner Mediengruppe M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Kölnische Rundschau", "Express") den Einstieg beim "Bonner Generalanzeiger" untersagt. Die Beteiligung an der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH hätte nach Ansicht des Kartellamts "zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten geführt", hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Die beiden Verlage kritisierten die Entscheidung als "behördliche Willkür". Sprecher beider Verlage erklärten, Beschwerde gegen diese Untersagung einzulegen.

Marktstellung würde verstärkt

M. DuMont Schauberg (MDS), bei dem auch die "Mitteldeutsche Zeitung" erscheint, wollte Anteile in Höhe von 9,015 Prozent an der H. Neuser GmbH kaufen. Im Gegenzug sollte der Bonner Verlag eine entsprechende Minderheitsbeteiligung an MDS erhalten. Bei den Anzeigen war eine Zusammenarbeit geplant. Der "General-Anzeiger" sei in großen Teilen seines Verbreitungsgebietes die eindeutig führende Erstzeitung, erläuterte das Kartellamt. Diese Marktstellung würde durch den Zusammenschluss mit dem einzigen aktuellen Wettbewerber abgesichert und damit verstärkt.

Sprecher beider Verlage bezeichneten es dagegen als "unbegründbare Unterstellung", dass eine Beteiligung in der geplanten Größenordnung zu einem mit Blick auf den Wettbewerb "erheblichen Einfluss" führen könne. "Das Gesetz schützt die Vielfalt der deutschen Tageszeitungen nicht, wenn es gerade dort, wo ein wirtschaftliches Zusammengehen die Unabhängigkeit von Redaktionen sichern soll, eine Beteiligung untersagt", erklärten die Verlage MDS und H. Neusser gemeinsam. Die Entscheidung des Kartellamts richte sich in der Konsequenz gegen die mediale Vielfalt. (APA)