Finnland will sich erst ab 2012 von Landminen trennen
Beitritt zur Internationalen Kampagne zur Ächtung von Landminen ursprünglich für 2006 geplant
Redaktion
Helsinki - Finnland wird erst im Jahr 2012 der
Internationalen Kampagne zur Ächtung von Landminen (ICBL), dem so
genannten Vertrag von Ottawa, beitreten. Das bestätigte laut
finnischer Nachrichtenagentur STT Ministerpräsident Matti Vanhanen am
Freitag gegenüber dem Außen- und Sicherheitsausschuss des Kabinetts
sowie Präsidentin Tarja Halonen. Die Vernichtung der restlichen
Landminenbestände müsste Finnland dementsprechend bis 2016
abgeschlossen haben.
Die Angelegenheit war in Finnland bisher heftig umstritten.
Während etwa die Grünen die Beibehaltung des in der bisherigen
Sicherheitsdoktrin für den Beitritt zur ICBL festgelegten Termins -
das Jahr 2006 - forderten, setzten sich die Konservativen
("Kokoomus") gar für eine Verschiebung bis 2020 ein. Die Position der
Rechtsliberal-sozialdemokratischen Regierung Vanhanen war bereits
bisher in der Mitte gelegen.
Kostenfrage
Die Armee befürchtet, dass durch einen Abschied von den
vergleichsweise billigen Landminen die Verteidigungskapazität
Finnlands leiden könnte. Über die Kosten einer Ersatzlösung herrschen
nach wie vor Meinungsverschiedenheiten. Finnland gehört mit Estland,
Lettland und Polen zu den letzten EU-Staaten, die noch Landminen in
ihren Arsenalen haben.
Der neue Sicherheitsbericht der finnischen Regierung wird in zwei
Wochen erwartet. Darin wird auch die weitere Position Finnlands
hinsichtlich der Stellung als bündnisfreies Land enthalten sein.
Außenminister Tuomioja sagte dazu am Donnerstag bei einer
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Jaap de Hopp Scheffer, es
seien "keine Überraschungen" darin enthalten. (APA)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.