Graz - Jener Obersteirer, der zusammen mit seinem Sohn Ende
vergangener Woche wegen zahlreicher sexueller Übergriffe innerhalb
der eigenen Familie festgenommen wurde, wird ab Montag vom
Untersuchungsrichter einvernommen. Dabei geht es um Vergewaltigung
und Missbrauch der eigenen Tochter, Enkeltochter und Nichte. Der Sohn
soll sich unter anderem an seiner Schwester vergangen haben. Einige
der Fälle liegen bereits über 30 Jahre zurück: "Es ist möglich, dass
einiges schon verjährt ist", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Leoben, Thomas Mühlbacher, auf APA-Anfrage.
Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Judenburg soll bereits in
den siebziger Jahren seine heute 41-jährige Tochter sexuell belästigt
und später auch vergewaltigt haben. "Wir sind gerade dabei
abzuklären, wie viele Taten begangen wurden und wie viele Frauen und
Kinder tatsächlich betroffen sind", so Mühlbacher. Die lange zurück
liegenden Delikte könnten allerdings bereits verjährt sein und dürfen
daher nicht mehr in eine Anklage einbezogen werden.
"Durchgehende Kette"
"Normalerweise verjährt Vergewaltigung nach zehn Jahren", erklärte
Staatsanwalt Mühlbacher. Sollte ein Täter allerdings immer wieder
einschlägige Verbrechen begehen, unterbrechen diese Delikte die
Verjährungsfrist. "Wenn es eine durchgehende Kette ist, könnten wir
alles anklagen. Sollte allerdings einmal in einem Zeitraum von zehn
Jahren nichts nachweisbar sein, dann sind die vorherigen Fälle
verjährt".
Zunächst beschäftigen sich die Ermittler konkret mit drei Fällen,
die in den vergangenen sechs Wochen passiert sind. Darunter sind auch
die Übergriffe des Pensionisten auf seine Enkeltochter, die sich
daraufhin ihrer Mutter anvertraute. Erst diese Aktion führte nach
Jahrzehnten zu einer Anzeige. Im Falle einer Verurteilung müssen die
beiden Verdächtigen mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.(APA)