Graz - Jener Obersteirer, der zusammen mit seinem Sohn Ende vergangener Woche wegen zahlreicher sexueller Übergriffe innerhalb der eigenen Familie festgenommen wurde, wird ab Montag vom Untersuchungsrichter einvernommen. Dabei geht es um Vergewaltigung und Missbrauch der eigenen Tochter, Enkeltochter und Nichte. Der Sohn soll sich unter anderem an seiner Schwester vergangen haben. Einige der Fälle liegen bereits über 30 Jahre zurück: "Es ist möglich, dass einiges schon verjährt ist", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Thomas Mühlbacher, auf APA-Anfrage.

Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Judenburg soll bereits in den siebziger Jahren seine heute 41-jährige Tochter sexuell belästigt und später auch vergewaltigt haben. "Wir sind gerade dabei abzuklären, wie viele Taten begangen wurden und wie viele Frauen und Kinder tatsächlich betroffen sind", so Mühlbacher. Die lange zurück liegenden Delikte könnten allerdings bereits verjährt sein und dürfen daher nicht mehr in eine Anklage einbezogen werden.

"Durchgehende Kette"

"Normalerweise verjährt Vergewaltigung nach zehn Jahren", erklärte Staatsanwalt Mühlbacher. Sollte ein Täter allerdings immer wieder einschlägige Verbrechen begehen, unterbrechen diese Delikte die Verjährungsfrist. "Wenn es eine durchgehende Kette ist, könnten wir alles anklagen. Sollte allerdings einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren nichts nachweisbar sein, dann sind die vorherigen Fälle verjährt".

Zunächst beschäftigen sich die Ermittler konkret mit drei Fällen, die in den vergangenen sechs Wochen passiert sind. Darunter sind auch die Übergriffe des Pensionisten auf seine Enkeltochter, die sich daraufhin ihrer Mutter anvertraute. Erst diese Aktion führte nach Jahrzehnten zu einer Anzeige. Im Falle einer Verurteilung müssen die beiden Verdächtigen mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.(APA)