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Finanzminister Grasser ist sich sicher, dass erneute Prüfung durch das zuständige Gericht nichts zu Tage bringen wird.

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Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hat am Montag die Entscheidung der Ratskammer des Straflandesgerichtes Wien begrüßt, dass die Gerichte für die Homepage-Causa zuständig sind. Die Entscheidung sei "wie erwartet" gefallen, hieß es in einer Aussendung am Montag. Und: "Finanzminister Grasser freute sich über dieses Ergebnis, weil die Argumentation der politischen Gegner einmal mehr in sich zusammenfällt, wonach die Homepage nur einige tausend Euro wert gewesen wäre."

Der Minister erwartet nun, dass die Gerichte jenen Behörden folgen, die bisher eine Steuerpflicht verneint haben: "Vor dem Hintergrund, dass bereits zwei Mal durch die zuständigen Verwaltungsbehörden und mehrere Experten festgestellt wurde, dass steuerlich korrekt gehandelt wurde, begrüßt Karl-Heinz Grasser nun die von der Ratskammer entschiedene, gerichtliche Zuständigkeit. Damit könnte nun auch durch eine erstmalige inhaltliche Prüfung der Steuerpflicht durch Gericht bestätigt werden, dass völlig zu Recht keine Steuer bezahlt worden ist."

Die Wertgrenze, auf die sich die Ratskammer bei ihrer Entscheidung stützt, sei freilich ohnehin nicht Ausschlag gebend. "Darüber hinaus ist die Höhe des Wertes der Homepage für ein Finanzstrafverfahren letztlich nicht relevant, weil dort wo keine Steuer zu bezahlen ist, auch kein Finanzstrafverfahren möglich ist", hieß es. (APA)