Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag grünes Licht für die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie gegeben. Österreich ist diesbezüglich bereits seit Jahren in Verzug - erlassen wurde die Richtlinie 1998 und hätte bereits mit 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Vizekanzler Gorbach (F) verwies nach dem Ministerrat darauf, dass die Richtlinie EU-weit einheitliche Standards für Biotech-Patente bringe und strich etwa das Verbot des Klonens von Menschen heraus. "Entdeckung" und "Erfindung"

Kritiker der Richtlinie - etwa Greenpeace - bemängeln, dass damit Patente auf Leben legalisiert würden. Laut Richtlinie solle es möglich sein, biologisches Material patentierfähig zu machen, wenn es mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war. Auch ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder der Teilsequenz eines Gens sei patentierbar, wenn er durch ein technisches Verfahren hergestellt werde.

Gorbach verwies diesbezüglich darauf, dass im Gesetzesentwurf genau zwischen "Entdeckung" und "Erfindung" unterschieden werde. Seinen Angaben zufolge arbeiten in Österreich etwa 10.000 Personen in 150 Biotechnologie-Unternehmen und -Forschungseinrichtungen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei insofern auch auch als Investitionsanreiz zu verstehen. (APA)