Kritiker der Richtlinie - etwa Greenpeace - bemängeln, dass damit Patente auf Leben legalisiert würden. Laut Richtlinie solle es möglich sein, biologisches Material patentierfähig zu machen, wenn es mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war. Auch ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder der Teilsequenz eines Gens sei patentierbar, wenn er durch ein technisches Verfahren hergestellt werde.
Ökologie
Ministerrat beschließt Umsetzung der Biopatentrichtlinie
Grünes Licht für EU-Richtlinie mit vier Jahren Verspätung
Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag grünes Licht für die
Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie gegeben. Österreich ist
diesbezüglich bereits seit Jahren in Verzug - erlassen wurde die
Richtlinie 1998 und hätte bereits mit 30. Juli 2000 in nationales
Recht umgesetzt werden müssen. Vizekanzler Gorbach (F) verwies
nach dem Ministerrat darauf, dass die Richtlinie
EU-weit einheitliche Standards für Biotech-Patente bringe und strich
etwa das Verbot des Klonens von Menschen heraus.
"Entdeckung" und "Erfindung"
Gorbach verwies diesbezüglich darauf, dass im Gesetzesentwurf
genau zwischen "Entdeckung" und "Erfindung" unterschieden werde.
Seinen Angaben zufolge arbeiten in Österreich etwa 10.000 Personen in
150 Biotechnologie-Unternehmen und -Forschungseinrichtungen. Die
Umsetzung der EU-Richtlinie sei insofern auch auch als
Investitionsanreiz zu verstehen. (APA)