Innsbruck - Nach den zuletzt wieder aufgeflammten Diskussionen über die Tiroler Landeshymne hat die Landesregierung am Dienstag das neue Gesetz über das "Andreas-Hofer-Lied" beschlossen. Es wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die Hymne war immer wieder in Variationen zu hören.

"Wer die Landeshymne unter entstellender Veränderung ihres Wortlautes oder ihrer Melodie verwendet" oder sie "unter Begleitumständen spielt oder singt, die nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzen...", begeht nach dem Gesetz eine Verwaltungsübertretung.

"Erstmals haben wir nun mit diesem Beschluss einen offiziellen Liedtext und die Melodie genau festgesetzt", erklärt Landeshauptmann Herwig van Staa (V) nach der Regierungssitzung. "Hier geht es um den Geist eines Gesetzes", sprach er von einem "wichtigen Symbol". Strafen hätten präventiven Charakter, er werde sich für den Vollzug des Gesetzes verbürgen, versicherte Van Staa.

"Mit der offiziellen Festsetzung der Landeshymne bis ins Detail kann man an dieser Anlage dann auch allfällige Abweichungen messen", sagte Van Staa. Im neuen Gesetz wurden alte Strafbestimmungen entschärft. Dies entspricht einer Entschließung des Landtages. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro.

Für politische Aufregung hatte die sechs Strophen umfassende Landeshymne im vergangenen Februar gesorgt: Bei einer Gedenkfeier der SPÖ in Innsbruck war von den Jungen Sozialisten das alte Arbeiterlied "Dem Morgenrot entgegen" gesungen worden. Das Lied hat die selbe Melodie wie die Landeshymne.

Die Tiroler Grünen hatten die Schutzbestimmungen der Hymne in der Folge als verfassungswidrig bezeichnet und forderten die Aufhebung sämtlicher Strafbestimmungen im aus dem Jahr 1948 stammenden Gesetz. Es sieht Strafen vor, wenn der Text zu einer anderen Melodie bzw. ein anderer Text zu der Melodie gesungen werden. Sie sprachen sich dafür aus, den Text des "Andreas-Hofer-Liedes" zu ändern. (APA)