Wien - Als die Polizei am 30. November 2003 ein in
rechtsextremen Kreisen beliebtes Lokal in Wien-Favoriten
kontrollierte, stieß man auf zwei Skinheads, die aus ihrer Gesinnung
kein Geheimnis machten: Die beiden trugen T-Shirts mit einem
Hakenkreuz und dem deutschen Reichsadler. Am Dienstag wurden sie
dafür im Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen. Ein
Schwurgericht verhängte über die beiden
wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bedingte Haftstrafen
von zwölf bzw. 18 Monaten. Die Urteile sind rechtskräftig.
"Postpubertäres Gehabe"
Die Verteidigung sprach von "postpubertärem Gehabe, in der Runde
waren ja auch Damen anwesend". Die Angeklagten - 24 und 25 Jahre alt
- seien viel zu jung und "weit entfernt", um ernsthaft
nationalsozialistischem Gedankengut anzuhängen.
Fest steht, dass einer von ihnen das Eintreffen der Polizei mit
dem so genannten Deutschen Gruß kommentierte. Außerdem verlangte er,
die Exekutive möge "etwas gegen die Ausländer unternehmen". Diese
würden nur nach Österreich kommen, "um hier kriminell zu sein".
"Pikant ist, dass er selbst wegen Vermögensdelikten zwei Mal
vorbestraft ist", verriet Staatsanwalt Karl Schober.
Alkohol
"Wir waren betrunken", zeigten sich die Angeklagten geständig. An
die 20 Bier hätten sie intus gehabt. Der Jüngere erwähnte noch, dass
er den so genannten Hitlergruß normalerweise "nur daheim vor dem
Spiegel" ausprobiert habe. "Und was haben Sie davon?", wollte der
Staatsanwalt wissen. Antwort erhielt er keine. (APA)