Wien - Kleine und mittlere Geldinstitute sind von der Anwendung der geplanten Mindeststandards für das Kreditgeschäft (MSK) zur Gänze ausgenommen. Dadurch werde der Aufbau einer unnötigen und teuren Bürokratie bei der Kreditvergabe zu Lasten der Kunden vermieden, betonte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstag in einer Pressemitteilung.

"Guidance-Instrument"

Mit den Mindeststandards beschreite die FMA neue Wege, so FMA-Vorstand Kurt Pribil. "Es handelt sich um ein "Guidance"-Instrument und nicht um eine Verordnung im rechtstechnischen Sinn." Die Geldinstitute in den Regionen behielten somit auch ihre Wettbewerbsstärke, durch schnelle und unbürokratische Kreditentscheidungen für ihre Kunden als optimaler Finanzpartner zu fungieren.

Wie die FMA weiter mitteilt, tritt das Begutachtungsverfahren zu dem von der FMA vorgelegten Entwurf für Mindeststandards für das Kreditgeschäft (MSK) nun in die Phase des intensiven Dialogs. Die FMA habe ihren Erstentwurf dazu bereits im Juni an die Kreditwirtschaft zur Begutachtung ausgesandt. Als Frist für schriftliche Stellungnahmen wurde damals Ende September vereinbart. Dieser Entwurf beinhalte Standards betreffend die strategischen Rahmenbedingungen, die Organisation, die Geschäftsprozesse und das Risikocontrolling des Kreditgeschäfts. Rechtliche Basis für die Anforderungen an das Risikomanagement stellten die Sorgfaltsanforderungen an die Geschäftsleiter von Kreditinstituten dar.

Ziel der Gespräche sei es, zu marktgerechten Lösungen zu kommen, die auf die Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und insbesondere Bankenstruktur Rücksicht nehmen, so FMA-Vorstand Andreas Grünbichler.

Vorbereitung auf Basel II

Hintergrund für die Mindeststandards sind in erster Linie internationale Entwicklungen, insbesondere die Baseler Prinzipien für das Kreditrisikomanagement (2000) und der Baseler Rahmen für Interne Kontrollsysteme (1998). Auch mit Basel II gehen qualitative Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten einher. Die Mindeststandards dienen einer rechtzeitigen Vorbereitung auf diese Neuerungen, mit denen das Risikobewusstsein in den Kreditinstituten gestärkt werden soll.

Für kleine Institute nur "Orientierungshilfe"

Die Mindeststandards betreffen laut FMA Kreditinstitute, deren Gesamteigenmittelsoll gleich oder über 30 Mio. Euro liegt, sowie jene Institute, die den Internen Rating-Ansatz nach Basel II anwenden werden. Betroffen sind in etwa die 85 größten Kreditinstitute Österreichs. Für kleinere Kreditinstitute dienen die Mindeststandards lediglich als Orientierungshilfe, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Anforderungen aus Basel II.

Die Mindeststandards dienen vor allem der Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf die Anforderungen an das Risikomanagement. Mit ihnen werden internationale Regelwerke, angepasst an die österreichischen Gegebenheiten, umgesetzt. Durch den flexiblen Rahmen werde eine angemessene und verhältnismäßige Umsetzung in den Kreditinstituten gewährleistet, so die FMA. (APA)