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Alkohol-Vortestgeräte, wie hier im deutschen Polizeieinsatz, sollen auch im österreichischen Straßenverkehr die "Hauchen-Sie-mich-an-Methode" ersetzen.

Foto: APA/dpa/Wolf
Wien - Alkotests im Straßenverkehr sollen schneller und effizienter werden. Mit so genannten Alkohol-Vortestgeräten will Verkehrsminister Hubert Gorbach (FP) verhindern, dass sich Lenker, denen man die Beeinträchtigung durch Bier, Wein und Co nicht schon auf den ersten Blick ansieht, durch Kontrollen schummeln. Ein entsprechender Passus ist in der umfassenden Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die dieser Tage in Begutachtung geht, enthalten.

Die rund 400 Euro teuren Vortestgeräte, wie sie etwa in Deutschland in Verwendung sind, haben die doppelte Größe eines Handys und messen in Sekundenschnelle den Mundalkoholwert. Wenn der Hauch zu viele Promille enthält, wird der Lenker zum geeichten Alkomaten gebeten, die nachfolgende Prozedur bis zur möglichen Blutabnahme bleibt wie bisher. Vorteil: schon im Vorfeld kann schnell ausgesiebt werden und damit können auch mehr Verkehrsteilnehmer überprüft werden. Nüchterne Lenker können rascher weiterfahren, weil sie erst gar nicht bis zu zwanzig Minuten auf das Ergebnis aus dem Alkomaten warten müssen. "Für Polizisten und Gendarmen ist die Variante mit dem Vortestgerät zudem angenehmer als das unappetitliche Anhauchenlassen", meint Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Zum Blasen ins Vortestgerät kann aber niemand verpflichtet werden.

Junge Risikogruppe

Im Vorjahr gab es in Österreich 2841 Alkoholunfälle (2002: 2736), bei denen 4020 Personen verletzt (2002: 3901) und 84 getötet (2002: 92) wurden. Die Spitzenposition in puncto Alkohol am Steuer haben Lenker im Alter von 18 bis 24 Jahren inne - und das fast ausschließlich zur Ausgehzeit dieser Gruppe: Samstag und Sonntag zwischen 0 und 5 Uhr stammt fast jeder zweite unfallbeteiligte Alkolenker aus dieser Altersgruppe.

An Vortestgeräte für andere Suchtgifte ist derzeit nicht gedacht, die rechtlichen Voraussetzungen sind aber dieselben. Eine Änderung im Bereich Drogen soll es laut StVO-Entwurf aber dennoch geben: Spitalsärzte sollen verpflichtet werden, klinische Untersuchungen bei drogenverdächtigen Lenkern durchzuführen. Bisher basiert dieser Dienst in Krankenhäusern auf freiwilliger Basis. Nur Amtsärzte müssen die Tests vornehmen. "Aber das Dilemma ist, dass gerade nachts zu wenig Amtsärzte zur Verfügung stehen", so KfV-Jurist Kaltenegger. <>

Neue Verkehrszeichen

Auch das Straßenbild könnte sich, wenn die StVO-Novelle frühestens im Spätherbst beschlossen wird, sichtbar verändern: zwei neue Verkehrszeichen, "Fußgängerverbot" und "Reitverbot", sollen auf stark befahrenen Landstraßen zum Einsatz kommen. Neu ist außerdem, dass es auf mehrspurigen Straßen Verkehrszeichen für einzelne Fahrsteifen geben soll. Beispiel: 100 km/h auf der linken Spur, 80 auf der rechten. Derzeit gibt es derartige Vorschriften ausschließlich für Lkw. (Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 15.9.2004)