Wien - "Wir haben keine Möglichkeit und auch keinen Willen, die Wandelanleihe vorweg zu tilgen", stellte ÖIAG-Vorstand Rainer Wieltsch am Mittwoch klar. Auch eine vorzeitige Kündigung der Umtauschanleihe auf Voestalpine-Aktien seitens der ÖIAG sei vor Oktober 2004 nicht möglich.

Sollten allerdings einzelne Investoren eine vorzeitige Tilgung anstreben, möchte die ÖIAG die Flexibilität haben, darauf mit Aktien oder Cash reagieren zu können, sagt Wieltsch.

Zu diesem Zweck braucht die ÖIAG quasi einen Blanko-Aufsichtsratsbeschluss, den die ÖIAG-Räte am Freitag geben sollen - DER STANDARD berichtete. Denn als die Umtauschanleihe im Herbst 2003 begeben wurde, behielt sich der ÖIAG-Aufsichtsrat das Recht vor zu bestimmen, ob in Cash oder in Aktien gezahlt wird.

Derzeit drei Euro über Strike-Price

Da die Voest-Aktie mit derzeit 44 Euro drei Euro über dem seinerzeit festgelegten Strike-Price von 41,275 Euro liegt, könnten Zeichner der Anleihe nun Aktien oder Geld verlangen und die ÖIAG müsste binnen 24 Stunden entscheiden, wie sie bezahlt. Um schnell reagieren zu können, braucht der ÖIAG-Vorstand also Handlungsfreiheit.

Allerdings, sind die ÖIAG-Vorstände überzeugt, mache ein Tausch derzeit wirtschaftlich wenig Sinn. Denn der Inhaber würde eine Option verschenken, schließlich könnte die Voest-Aktie ja weiter steigen.

Angst vor Ausverkauf

Hintergrund der Konstruktion war die Angst vor einem Ausverkauf der Voest. Um sicherzustellen, dass bei der Privatisierung eine österreichische Kernaktionärsstruktur geschaffen werde, verpflichtete sich die ÖIAG bis 2006, 15 Prozent der Voest-Aktien in Form einer Umtauschanleihe zu halten. Zusammen mit den 10,2 Prozent der Mitarbeiterstiftung bildet sie eine Sperrminorität.

Da Mitarbeiterstiftung, RLB Oberösterreich, Oberbank, Bawag, Städtische Versicherung etc. nun aber auch ohne ÖIAG fast vierzig Prozent auf die Waage bringen, sei eine dem Privatisierungsauftrag entsprechende Kernaktionärsstruktur gegeben. (ung/DER STANDARD Printausgabe, 169.2004)