Klagenfurt - Der Vorstand der Neurochirurgischen Abteilung am LKH Klagenfurt, Günther Lanner, zeigte sich erschüttert über das Urteil des Arbeitsgerichtes auf Wiedereinstellung einer der betroffenen Chirurgen.
Richter forderte WiedereinstellungZwar hätte der zuständige Richter erkannt, dass der Arzt nicht mehr in der Lage sei zu operieren und Nachtdienste zu versehen, auf der anderen Seite aber trotzdem die Wiedereinstellung gefordert. Man werde das Urteil deshalb beeinspruchen, sagte der Primarius im Gespräch mit der APA.
Wie Lanner erläuterte, sei er im Interesse der Patienten schon im Frühjahr 2002 gezwungen gewesen, den betreffenden Arzt aus dem Nachtdienst und dem OP-Bereich zu entfernen. Der zuckerkranke und beeinträchtigte Chirurg hätte nämlich stark gezittert und viele Fehlleistungen erbracht sowie sich gegenüber den Patienten schlecht benommen. "Es gab viele, die nach der Visite durch diesen Arzt weinten", sagte Lanner. Allerdings habe ungeachtet seiner massiven Einwände schon damals das Arbeits- und Sozialgericht auf Weiterverwendung des Mediziners bei Operationen erkannt.
"Ich musste daher den Arzt wieder auf die Patienten loslassen", betonte Lanner. Dann sei es binnen kürzester Zeit zu einer Reihe von Fehlhandlungen des Chirurgen gekommen. In einem Fall sei eine Bandscheibenoperation derart unsachgemäß durchgeführt worden ("Die Nerven wurden durchschnitten"), dass der Patient seither gelähmt sei.
In einem anderen Fall habe der betreffende Mediziner bei einem Patienten mit Hirnblutung die Operation so lange hinausgezögert, dass der Betroffene schwer geschädigt worden und jetzt ein Pflegefall sei. Bei einem weiteren Patienten sei eine Nachblutung nicht erkannt worden.
In einem weiteren, besonders krassen Fall handelt es sich laut Lanner um einen damals 17-jährigen Burschen. Der jetzt angeklagte Mediziner hätte damals mit dem Patienten die Ambulanz verlassen und an ihm, ohne dazu eingeteilt und kompetent gewesen zu sein, in einem unsterilen Raum eine Gehirnpunktion durchgeführt. Dieser Patient sei später gestorben, ein Gutachten habe allerdings keinen kausalen Zusammenhang mit dem Eingriff gesehen.
Am 12. Juli 2002 habe er seinem Gewissen folgen und den Chirurgen entlassen müssen, sagte Lanner. "Ich konnte und kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, ihn jemals wieder auf die Patienten loszulassen", betonte der Primarius. Deshalb werde er auch alle gerichtlichen Instanzen anrufen, um den Spruch des Arbeitsgerichtes auf Wiedereinstellung zu bekämpfen.