Das Landgericht kam den Angaben zufolge jedoch in seinem Urteil vom 3. September zu dem Ergebnis, dass sich die Börsenaufsicht nicht fehlerhaft verhalten hat. Aufgabe der Zulassungsstelle sei es nicht, Anleger vor individuellen Kursverlusten zu schützen.
Telekom
Klage zu T-Aktie gegen Börsenaufsicht gescheitert
Börse hätte vor drittem Börsegang der Deutschen Telekom Immobilienbesitz genauer unter die Lupe nehmen sollen
Die Frankfurter Börsenaufsicht muss
Anlegern keinen Schadenersatz für den Kursverlust der T-Aktie in den
vergangenen Jahren leisten. Wie das hessische Wirtschaftsministerium
am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, hat das Frankfurter Landgericht
eine entsprechende Klage eines Aktionärs zurückgewiesen. Der Kläger
habe argumentiert, die Zulassungsstelle der Börse hätte vor dem
dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2001 den
Immobilienbesitz des Unternehmens genauer unter die Lupe nehmen
müssen.
Vor dem Frankfurter Landgericht sind derzeit noch rund 1.700
Klagen wegen des dritten Börsengangs der Telekom anhängig. Insgesamt
rund 15.000 Privatpersonen und Unternehmen klagen gegen das
Unternehmen, die Bundesrepublik Deutschland oder die am Börsengang
beteiligten Banken. Die mündliche Verhandlung zu den ersten
Pilotverfahren sollen im Spätherbst stattfinden. (APA)