Wien - 92,6 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten sind vollversichert. Das heißt, 3,323.378 von insgesamt 3,589.149 unselbstständig Erwerbstätigen sind durch ihre Arbeit unfall-, pensions- und krankenversichert. Dabei gibt es eine doch klare Unterscheidung nach Frau und Mann. Waren im Juli 2004 nur 89,2 Prozent der 1,698.948 unselbstständig beschäftigten Frauen vollversichert, betrug der Anteil bei den 1,890.201 Männern 95,6 Prozent, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor.

Von den 3,589.149 unselbstständig Beschäftigten waren 265.771 nicht vollversichert. Diese Gruppe unterteilte sich in 223.856 geringfügig Beschäftigte und 41.915 Personen mit geringfügigen Dienstverträgen.

Der Anteil der Vollversicherten ist in den letzten beiden Jahren zurück gegangen. Im Februar 2002 war dieser Prozentsatz noch bei 93,75 Prozent gelegen, nunmehr sank er auf 92,6 Prozent. Bei den Frauen gab es anteilsmäßig eine Reduktion bei der Vollversicherung von 90,51 auf 89,2 Prozent, bei den Männern von 96,67 auf 95,6 Prozent.

1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 316,19 Euro monatlich) verdienen. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze gibt es nur eine Unfallversicherung. Arbeitsrechtlich hat ein geringfügig Beschäftigter allerdings die selben Ansprüche wie ein Vollversicherter, also auch auf Sonderzahlung (13./14.) und auf Urlaub. (APA)