Unselbstständig Beschäftigte Frauen mit 89,5 Prozent deutlich hinter Männeranteil von 95,6
Redaktion
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Wien - 92,6 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten sind
vollversichert. Das heißt, 3,323.378 von insgesamt 3,589.149
unselbstständig Erwerbstätigen sind durch ihre Arbeit unfall-,
pensions- und krankenversichert. Dabei gibt es eine doch klare
Unterscheidung nach Frau und Mann. Waren im Juli 2004 nur 89,2
Prozent der 1,698.948 unselbstständig beschäftigten Frauen
vollversichert, betrug der Anteil bei den 1,890.201 Männern 95,6
Prozent, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger hervor.
Von den 3,589.149 unselbstständig Beschäftigten waren 265.771
nicht vollversichert. Diese Gruppe unterteilte sich in 223.856
geringfügig Beschäftigte und 41.915 Personen mit geringfügigen
Dienstverträgen.
Der Anteil der Vollversicherten ist in den letzten beiden Jahren
zurück gegangen. Im Februar 2002 war dieser Prozentsatz noch bei
93,75 Prozent gelegen, nunmehr sank er auf 92,6 Prozent. Bei den
Frauen gab es anteilsmäßig eine Reduktion bei der Vollversicherung
von 90,51 auf 89,2 Prozent, bei den Männern von 96,67 auf 95,6
Prozent.
1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung
aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den
Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann
Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die
zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze
(derzeit 316,19 Euro monatlich) verdienen. Bis zur
Geringfügigkeitsgrenze gibt es nur eine Unfallversicherung.
Arbeitsrechtlich hat ein geringfügig Beschäftigter allerdings die
selben Ansprüche wie ein Vollversicherter, also auch auf
Sonderzahlung (13./14.) und auf Urlaub. (APA)
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