Luxemburg/Wien/Brüssel - Österreich muss EU-Bürgern bei der Arbeiterkammerwahl das passive Wahlrecht zugestehen. Bürger aus Staaten mit Assoziierungsabkommen müssen das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen und zur Vollversammlung der Arbeiterkammern erhalten, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das gestern, Donnerstag, in Luxemburg veröffentlicht wurde. Das Wirtschaftsministerium arbeitet nach eigenen Angaben bereits an Novellen zum Arbeiterkammergesetz und zum Arbeitsverfassungsgesetz, da seit längerem klar sei, dass allen ausländischen Arbeitnehmer/innen das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer und zum Betriebsrat zu geben sei, wie es in einer Aussendung des Ministeriums vom Freitag heißt. Dem gestrigen EuGH-Urteil werde daher in Kürze im österreichischen Recht Rechnung getragen. Außerdem habe ein Erlass des Wirtschaftsministeriums bereits im Frühjahr 2004 Arbeitnehmern aus EWR-Staaten (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie aus Ländern, mit denen Assoziationsabkommen bestehen, das passive Wahlrecht ermöglicht. (APA)