Inland
EuGH: Österreich muss Ausländern passives Wahlrecht in AK zugestehen
Urteil veröffentlicht - Wirtschaftsministerium bestätigt und arbeitet bereits an Reparatur
Luxemburg/Wien/Brüssel - Österreich muss EU-Bürgern bei der
Arbeiterkammerwahl das passive Wahlrecht zugestehen. Bürger aus
Staaten mit Assoziierungsabkommen müssen das passive Wahlrecht bei
Betriebsratswahlen und zur Vollversammlung der Arbeiterkammern
erhalten, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes,
das gestern, Donnerstag, in Luxemburg veröffentlicht wurde. Das Wirtschaftsministerium arbeitet nach eigenen Angaben bereits
an Novellen zum Arbeiterkammergesetz und zum
Arbeitsverfassungsgesetz, da seit längerem klar sei, dass allen
ausländischen Arbeitnehmer/innen das passive Wahlrecht zur
Arbeiterkammer und zum Betriebsrat zu geben sei, wie es in einer
Aussendung des Ministeriums vom Freitag heißt. Dem gestrigen
EuGH-Urteil werde daher in Kürze im österreichischen Recht Rechnung
getragen. Außerdem habe ein Erlass des Wirtschaftsministeriums
bereits im Frühjahr 2004 Arbeitnehmern aus EWR-Staaten (EU, Island,
Norwegen und Liechtenstein) sowie aus Ländern, mit denen
Assoziationsabkommen bestehen, das passive Wahlrecht ermöglicht. (APA)