"Die Hoch- und Deutschmeister sind spätestens seit Maria Theresia bekannt und haben sämtliche Kriegszüge der Armee begleitet. Sie sind eine Institution, die sich mit den größten Einrichtungen und Bauwerken der Geschichte messen kann", führte Rechtsanwalt Martin Schuppich zu der von ihm eingebrachten Klage aus.
Seit 1988 beim Patentamt eingetragen
Vor allem aber sei die Marke Hoch- und Deutschmeister seit 1988 beim Patentamt eingetragen und damit geschützt. Das Deutschmeister-Schützencorps müsse daher "peinlich darauf achten, dass man nicht verwechselt wird". Genau das Gegenteil sei aber der Fall: "Es wird bewusst darauf abgezielt, dass Verwechslungen stattfinden."
Der Kapellmeister der Konkurrenz, als angeblicher Markenrechtsverletzer zum ersten Mal in seinem Leben überhaupt vor Gericht, betonte: "Wir sind deutlich namentlich abgehoben! Auch die Uniformen sind nicht ganz gleich. Wir waren schon immer darauf bedacht, dass wir nicht verwechselt werden." Man trete halt zwei bis vier Mal jährlich "a bisserl k.u.k.-mäßig, mit Fahnen auf". Die dadurch entstandene Aufregung verstehe er nicht: "Ich habe an ein friedliches Nebeneinander gedacht."
Er habe ja auch kein Problem mit der Existenz des Deutschmeister Infanterieregiments 4 und anderer "Namensvetter". Und er ersuchte um Verständnis, dass seine Kapelle nicht nur "im stillen Kämmerlein" spiele: "Nur proben und nicht auftreten, nicht in Erscheinung treten, da würde das zusammen brechen."