Wien - Die 19-seitige offizielle Begutachtung der Bundeskreditsparte in der Wirtschaftskammer zu den Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht (FMA) für das Risikomanagement der Banken im Kreditgeschäft fällt klar und hart aus: Ablehnung. "Ein klassisches Beispiel für Überregulierung und überzogenen bürokratischen Zusatzaufwand", wie Syndikus Herbert Pichler sagt. Gleichzeitig hat er "erhebliche Zweifel" an der rechtlichen Basis der FMA für solche Mindestanforderungen zu Papier gebracht.

"An Mindeststandards wird nicht gerüttelt"

Die FMA präzisiere lediglich das Bankwesengesetz, um festzumachen, wann ein Verstoß vorliege, so FMA-Vorstand Kurt Pribil: "Wir sind zu einem konstruktiven Dialog bereit, am Instrument der Mindeststandards wird aber nicht gerüttelt." Davon hat die FMA auch schon drei verfasst, zu Fremdwährungskrediten, zu Krediten mit Tilgungsträgern und zur Internen Revision - allesamt haben nicht zu einem harmonischen Verhältnis der Banken zu ihren Aufsehern beigetragen. Die Qualität der Konfrontation über die aktuellen Mindestanforderungen zum Risikomanagement bei der Kreditvergabe ist aber neu.

Bankenvertreter erwarten "Verteuerung der Kredite um zehn Basispunkte"

Vertreter von Regional- und Primärbanken haben sogar damit gedroht, den Budgetausschuss im Parlament mit der "Kompetenzfrage" der FMA zu befassen. Josef Stampfer, Obmann des Vereins zur Förderung der Primärbanken, sagte am Montag, er rechne dadurch mit einer "Verteuerung aller Kredite um rund zehn Basispunkte".

Wie berichtet, sollen laut FMA Banken ab einem Eigenkapitalerfordernis von 30 Mio. Euro (entspricht einer Bilanzsumme von etwa 360 Mio. Euro) ihr Risikomanagement im Kreditgeschäft klar getrennt strukturieren.

Wenn die Banken - so wie nun angekündigt - Mindeststandards der Aufsicht nicht akzeptieren, die FMA aber - wie ebenfalls gesagt - darauf beharrt, dann bleiben, so ein Experte, nur zwei unerquickliche Auswege: Die Aufsicht lässt das Bankwesengesetz via Verwaltungsgerichtshof ausjudizieren, verhängt also Strafen und leitet so die Rechtswege ein.

Oder sie lässt sich vom Finanzministerium eine Verordnung schreiben und verleiht ihren Mindeststandards so Rechtskraft. (Karin Bauer/DER STANDARD Printausgabe, 21.09.2004)