Wien - Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei den Pensionen wünschen sich die Grünen. Dazu präsentierte ihre Frauensprecherin Brigid Weinzinger Grüne Vorschläge am Dienstag in einer Pressekonferenz. Die Stichworte dazu: grundgesicherte Sockelpension in der Höhe von 650 Euro für alle (die durchschnittliche Frauenpension liege bei 618 Euro), obligatorisches Pensionssplitting, geschlechtergerechte Berechnung der Versicherungspension und eine Begrenzung der Höchstpension mit 2.300 Euro.

Derzeit bis zu 46 Prozent weniger Pension

"Je nach Berufsgruppe haben die Frauen zwischen 41 und 46 Prozent weniger Pension als Männer. Drei oder mehr Kinder zu haben, bedeutet für eine Frau aber auch schon während ihrer aktiven Erwerbsphase einen Verdienstentgang hinzunehmen, der weit über 100.000 Euro liegt", stellte Weinzinger fest. Schon die Pensionsreform 2003 habe für Frauen empfindliche Verschlechterungen gebracht. Durch die Pensionsharmonisierung würden sich die Nachteile noch weiter verstärken, so die Grüne Frauensprecherin.

Problem Pensionskorridor

Frauen würde ein selbstbestimmter früherer Pensionsantritt bei Inkaufnahme von Abschlägen einfach verwehrt. Der so genannte Pensionskorridor ermögliche die frühere Pensionierung bis 2033 nur Männern. Auch blieben Schwerarbeiterinnen unberücksichtigt. Die Definition für Schwerarbeit orientiere sich an typischen Männerberufen. Frauen im Pflegebereich oder Gastgewerbe hätten kaum Chancen unter die fünf Prozent der begünstigten Pensionsantritte für Schwerarbeiter zu fallen, kritisierte Weinzinger.

Weitere Kritikpunkte der Grünen: Der Bewertungsfaktor für Kindererziehungszeiten liege unter dem "Medianeinkommen für Frauen". Es sei an sich schon eine Diskriminierung, dass das Medianeinkommen der Frauen (und nicht beider Geschlechter) als Bewertungsgrundlage genommen werde. "Dann aber auch noch das 13. und 14. Gehalt unberücksichtigt zu lassen und das Medianeinkommen der Frauen auf 1.157 Euro zu kürzen, ihnen also 193 Euro wegzunehmen, das ist der Gipfel", stellte Weinzinger fest.

Grüne Rechnung

Beim vorgesehenen freiwilligen Pensionssplitting seien die Frauen auf den guten Willen ihres Partners, seine Pensionsansprüche während Zeiten der Kindererziehung mit ihr zu teilen, angewiesen, kritisierte die Frauensprecherin. Im Regierungsmodell kämen Frauen bei einer 15-jährigen Partnerschaft auf 63,24 Prozent, im Grünen Modell auf 68,9 Prozent der Männerpension. Gehe man von einer 40-jährigen Partnerschaft aus, würden Frauen nach dem Regierungsmodell auch nur 63,24 Prozent, nach dem Grünen Modell aber 95,73 Prozent der Männerpension erhalten.

Auch müsste die Versicherungspension nach Unisex-Tabellen berechnet und eine Höchstpension von 2.300 Euro eingeführt werden. Die ASVG Höchstpension liege derzeit bei etwa 2.400 Euro. Damit käme es zu einer Umverteilung zwischen den Geschlechtern, da es vor allem Männer seien, die Pensionen über 2.300 Euro erhalten, so Weinzinger. (APA)