Mord an Serbiens Ex-Präsident Stambolic: Sohn beschuldigt Milosevic
Ex-Präsident Milosevic sei der oberste Führer gewesen und habe derartige Mordbefehle erteilt
Redaktion
Belgrad - Der Sohn des ehemaligen serbischen Präsidenten
Ivan Stambolic, Veljko, hat am Dienstag vor einem Belgrader
Sondergericht für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität den
früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic im
Zusammenhang mit der Ermordung seines Vaters beschuldigt. Milosevic
sei der oberste Führer gewesen und habe derartige Mordbefehle
erteilt, sagte Veljko Stambolic.
Hinter der Entführung und der Ermordung seines Vaters, die im
August 2000 von Angehörigen einer Sonderpolizei-Einheit verübt worden
sein sollen, standen nach Ansicht Stambolics auch der damalige
serbische Innenminister Vlajko Stojiljkovic sowie der Chef der
Geheimpolizei, Rade Markovic.
Stambolic erklärte vor Gericht, sein Vater habe Kontakte zu der
demokratisch ausgerichteten Opposition unterhalten. Die Absicht, als
Präsidentschaftskandidat gegen Milosevic anzutreten, soll er
allerdings nie gehabt haben.
Die Entführung Stambolics wurde am Dienstag erstmals auch
öffentlich von einem Augenzeugen geschildert. Dessen Ausführungen
zufolge sollen sich Personen in Zivilkleidung, die Stambolic beim
Joggen aufgehalten und gezwungen haben, einen Kombiwagen zu
besteigen, als Polizisten ausgegeben haben.
Stambolics Leiche war erst im Zuge der Anti-Mafia-Ermittlungen
nach dem Mord an dem serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic im
März 2003 in der Nähe der Vojvodina-Hauptstadt Novi Sad gefunden
worden. (APA)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.