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"Weniger Sicherheit für Konsumenten"
Telefonieren in alle Länder der Welt ab 2,2 Cent pro Minute - internationale Callinganbieter werben sehr stark in Österreich für Festnetzanrufe ins Ausland. Die auf Auslandsrufe spezialisierten Anbieter, die keine Niederlassungen in Österreich haben, sind viel günstiger als die heimischen Anbieter. Aber Billiganbieter wie z.B. Billignet, Telediscount (bis vor kurzem auch Phonetone) missachten das E-Commercegesetz. Wer über sie mehr wissen will, findet im Internet - dem einzigen Zugang zu den Anbietern - nicht einmal den Firmensitz oder die Firmenrufnummer. Und das, obwohl nach EU Recht die Anbieter zur Bekanntgabe ihrer Firmendaten verpflichtet sind. "Verbraucher haben bei Beschwerden dadurch weniger Sicherheit", sagen die AK Konsumentenschützer.
Ergebnisse unbefriedigend
Das Justizministerium informierte die zuständigen ausländischen Behörden über die von der AK aufgedeckten Web-Verstöße der Billiganbieter. Die Ergebnisse sind unbefriedigend: Die beanstandeten Internetseiten von Billignet und Telediscount sind bis jetzt unverändert, die Aufforderung an die niederländischen Behörden, tätig zu werden, blieb unbeantwortet. Liechtenstein meldete vier Monate später, die Mängel bei Phonetone behoben zu haben. "Selbst bei guter Behördenzusammenarbeit und einfachen Rechtsverstößen, die kein aufwändiges Beweisverfahren erfordern, dauert die Behebung der Verstöße sehr lange oder erfolgt gar nicht", resümieren die AK Tester.
Dienstleistungsrichtlinie
Die EU Kommission plant nun mit einem Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie, das Herkunftslandprinzip auf fast alle grenzüberschreitenden Dienstleistungen auszudehnen. Ob Baumeister oder Hebamme - sie alle haben dann bei Arbeiten jenseits der Landesgrenze nur mehr die Ausübungs- und Qualitätsregeln am Firmensitz einzuhalten, egal ob im Land des Verbrauchers andere oder strengere Regeln gelten.