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Foto: dpa/dpaweb/Roland Scheidemann
"Wenn ausländische Internetanbieter Vorschriften missachten, ist die Rechtsverfolgung ein steiniger Weg", kritisiert die Arbeiterkammer Wien . Bei Onlinegeschäften gilt meist das Herkunftslandprinzip, also nur die Behörden im Anbieterland dürfen bei Verstößen tätig werden. Ein AK Test zeigt Mängel bei der Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden auf: Manche beheben, wenn überhaupt, Verstöße nur schleppend. Die AK steht daher den Plänen der EU, das Herkunftslandprinzip auf fast alle Dienstleistungen auszuweiten, skeptisch gegenüber.

"Weniger Sicherheit für Konsumenten"

Telefonieren in alle Länder der Welt ab 2,2 Cent pro Minute - internationale Callinganbieter werben sehr stark in Österreich für Festnetzanrufe ins Ausland. Die auf Auslandsrufe spezialisierten Anbieter, die keine Niederlassungen in Österreich haben, sind viel günstiger als die heimischen Anbieter. Aber Billiganbieter wie z.B. Billignet, Telediscount (bis vor kurzem auch Phonetone) missachten das E-Commercegesetz. Wer über sie mehr wissen will, findet im Internet - dem einzigen Zugang zu den Anbietern - nicht einmal den Firmensitz oder die Firmenrufnummer. Und das, obwohl nach EU Recht die Anbieter zur Bekanntgabe ihrer Firmendaten verpflichtet sind. "Verbraucher haben bei Beschwerden dadurch weniger Sicherheit", sagen die AK Konsumentenschützer.

Ergebnisse unbefriedigend

Das Justizministerium informierte die zuständigen ausländischen Behörden über die von der AK aufgedeckten Web-Verstöße der Billiganbieter. Die Ergebnisse sind unbefriedigend: Die beanstandeten Internetseiten von Billignet und Telediscount sind bis jetzt unverändert, die Aufforderung an die niederländischen Behörden, tätig zu werden, blieb unbeantwortet. Liechtenstein meldete vier Monate später, die Mängel bei Phonetone behoben zu haben. "Selbst bei guter Behördenzusammenarbeit und einfachen Rechtsverstößen, die kein aufwändiges Beweisverfahren erfordern, dauert die Behebung der Verstöße sehr lange oder erfolgt gar nicht", resümieren die AK Tester.

Dienstleistungsrichtlinie

Die EU Kommission plant nun mit einem Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie, das Herkunftslandprinzip auf fast alle grenzüberschreitenden Dienstleistungen auszudehnen. Ob Baumeister oder Hebamme - sie alle haben dann bei Arbeiten jenseits der Landesgrenze nur mehr die Ausübungs- und Qualitätsregeln am Firmensitz einzuhalten, egal ob im Land des Verbrauchers andere oder strengere Regeln gelten.

"Das Herkunftslandprinzip verunsichert die Konsumenten", meint die AK in einer Aussendung. Um Rechtsunsicherheiten bei grenzüberschreitenden Geschäften zu verringern statt zu vergrößern, fordert die AK, dass die EU Kommission die Qualitäts- und Ausübungsregeln für Dienstleister auf hohem Niveau vereinheitlicht. Außerdem soll die Kommission die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit verbessern und mitfinanzieren.(red)