Eine solche ist etwa die Ansage von VA-Tech-Investor Mirko Kovats - er ist mit geschätzten 16,1 Prozent größter Aktionär vor der ÖIAG mit 14,69 - die angekündigte Beteiligung der Verstaatlichtenholding an der Kapitalerhöhung sei eine EU-rechtswidrige Beihilfe.
Ist sie nicht. Denn der Staat darf sein Eigentum, wie übrigens jeder andere Aktionär auch, vor Wertverlust schützen. Ein solcher wäre die geplante Ausgabe junger Aktien bei der VA Tech, verwässert diese doch den ÖIAG-Anteil und damit deren Einfluss.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Transaktion den im "Private Reasonable Investor's Test" festgeschriebenen EU-Regeln entspricht, was beim vorgesehenen Bookbuildingverfahren der Fall ist. Eine Beihilfe wäre es, zahlte die ÖIAG einen höheren Preis als andere Aktionäre.
Angriff geht ins Leere
Kovats' neuerlicher Angriff auf die ÖIAG geht vorderhand also ins Leere. Er darf aber als Zeichen von Nervosität gewertet werden. Eine Nervosität, die im Scheitern des Siemens-Deals eine Ursache haben könnte. Hinzu kommt, dass die Chancen auf eine "kalte Übernahme", also eine Machtübernahme ohne offiziellen Kontrollwechsel, unvermindert schlecht sind.
Denn an so genannten "Poison Pills", also Giftpillen, die Übernehmern eine Übernahme erschweren, mangelt es bei der VA Tech nicht. Die Übernahmeschwelle bei 20 (statt sonst 30) Prozent - also die Pflicht, bei Überschreiten dieser Grenze allen Aktionären ein Angebot zu machen - ist so eine.
Die Stimmrechtsbeschränkung, derzufolge kein VA-Tech-Aktionär mehr als 25 Prozent der Stimmrechte erlangen kann, egal, wie viele Aktien er besitzt, ist eine weitere. Aktienrechtler streiten zwar, ob die niedrige Übernahmeschwelle bei gleichzeitiger Stimmrechtsbeschränkung auch vor dem Höchstgericht halten würde, ausjudiziert ist freilich nichts.
20-Prozent-Schwelle nicht abschaffbar
De facto ist die 20-Prozent-Schwelle nicht abschaffbar, denn dazu müssten alle Aktionäre zustimmen, was illusorisch ist. Verhindern kann all dies eine Totalübernahme freilich nicht.
Bleibt als Taktik vorläufig nur die Sanierung des Konzerns und die Aussicht auf Gewinn im Jahr 2005. Diese wird auch bilanztechnisch begünstigt, indem die VA Tech Firmenwerte (IAS-konform) nicht mehr linear abschreibt, sondern nur zu Jahresende oder in Krisensituationen.