Graz - Fünf Ärzte des Grazer Landeskrankenhauses standen am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung eines 73-jährigen Patienten vor Gericht. Der Fall, bei dem es zur unnötigen Entfernung von Magen, Milz und Galle gekommen war, liegt bereits vier Jahre zurück.Falscher Befund

Im Oktober 2000 kam der Mann mit Sodbrennen und Magenproblemen ins Krankenhaus. Nachdem eine Pathologin befand, dass eine seltene Krebsart vorlag, wurden damals von mehreren Ärzten weitere Untersuchungen durchgeführt. In zwei Befunden wurde auch festgestellt, dass es sich doch nicht um ein Karzinom handle. Der Patient wurde dennoch Ende Dezember 2000 der Operation unterzogen und starb einen Monat später an einer Blutvergiftung. Die Ärztin, die den ersten, falschen Befund erstellt hatte, wurde bereits vor eineinhalb Jahren freigesprochen.

Staatsanwalt Manfred Kammerer sprach in Zusammenhang mit dem schweren Eingriff von einer "radikalen Lösung, die typisch für Graz ist". Er warf den fünf Ärzten schwere Sorgfaltsvernachlässigung vor, weil es keiner vor der Operation "für wert befunden hat, noch einmal zu befunden".

Ärzte plädierten auf "nicht schuldig"

Die Angeklagten, zwei Pathologen, zwei Gastroenterologen und ein Chirurg, plädierten alle auf "nicht schuldig". Einer der Pathologen sagte vor Gericht aus, die Situation sei nicht ungewöhnlich gewesen, weil man es "ständig mit divergenten Diagnosen zu tun hat". Deswegen werde "aber nicht immer nachbefundet". Außerdem sei die Erstdiagnose sehr klar gewesen, sodass eine weitere Untersuchung nicht erforderlich schien.

Keine Kommunikation Die Anklage warf den Ärzten jedoch auch vor, nie miteinander über den Fall gesprochen zu haben. Am Mittwochnachmittag wurden auch der Sohn des verstorbenen Patienten und zwei von drei Sachverständigen als Zeugen einvernommen. Am Donnerstag kommen weitere Gutachter und eine Turnusärztin zu Wort. (cms, DER STANDARD Printausgabe 23.9.2004)