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Wiener Frauenstadträtin Wehsely bei einer Pressekonferenz zum Thema Anti-Stalking-Gesetz
Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Der Wiener Gemeinderat hat am Donnerstag einen Forderungs-Antrag für die Schaffung eines bundesweiten Anti-"Stalking"-Gesetzes verabschiedet. Er richtet sich an den Bundesgesetzgeber und ist von allen vier vertretenen Parteien - SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grüne - eingebracht worden. "Stalking" ist eine Form des Psychoterrors und trifft in der Mehrheit Frauen, die häufig von ehemaligen Partnern verfolgt und belästigt werden.

Vorgeschichte

Das Spektrum reicht dabei von der Verfolgung des Opfers über Jahre hinweg, dem Auflauern vor dem Haus oder der Arbeitsstelle bis zu sexuellen und körperlichen Übergriffen. Das Problem dabei: Viele der von den Tätern begangenen "Delikte" sind einzeln betrachtet derzeit nicht strafbar. Dabei ist laut einer Umfrage aus dem Jahr 2003 jede vierte Frau bereits ein Stalking-Opfer geworden, wie Frauen-Stadträtin Sonja Wehsely (S) zuletzt berichtet hat.

Bundesgesetz gefordert

Die "Lücken im System des Gewaltschutzgesetzes" sollen geschlossen werden, heißt es in dem Antrag. Gefordert wird ein eigener gerichtlicher Straftatbestand, mit dem die fortgesetzte grobe Belästigung des Opfers - insbesondere durch wiederholtes Anrufen, Zusenden von Botschaften oder Sachen, Abpassen oder Nachstellen - geahndet wird.

Die wirksame Umsetzung soll laut dem Antrag durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. In erster Linie wird dabei auf Schulungen aller beteiligten Organe, also etwa Exekutive oder Staatsanwaltschaft, verwiesen. Außerdem sollten Kompetenz- und Servicezentren im Bereich der Sicherheitsexekutive geschaffen werden, um dem "prozesshaften Charakter" von Stalking, das auch über Ortsgrenzen hinweg erfolgt, organisatorische Maßnahmen entgegenzusetzen. (APA)