Wien - "Mohammad oder Mohammed?", fragt der Richter. "Mohammed", sagt der kleine Jordanier. "Immer wird das falsch geschrieben", ärgert sich der Richter. Er leitet seit Jahrzehnten, stets sehr gründlich, Mordprozesse, sie schockieren ihn nicht mehr. Falsch geschriebene "Mohammeds" gehen aber allmählich an die Substanz.

Der Angeklagte hat seine 25-jährige Freundin mit einer ausgetrunkenen Wermutflasche und einem Glasaschenbecher erschlagen. "Wir werden die Graubereiche ertasten müssen", glaubt sein Anwalt. "Es gab viel Liebe, viel Streit, viel Eifersucht", bietet er dem Gericht an. Der Aschenbecher sei ein "Momentanwerkzeug" gewesen. Der Anwalt will damit sagen, dass die Tat nicht geplant, also kein Mord war.

Mutter Trennung versprochen

"Sie war unglücklich, sie hat der Mutter versprochen, dass sie sich von ihm trennt", sagt die verheulte Schwester des Opfers. Er soll sie geschlagen und ihr den Umgang mit der Familie verboten haben. "Sie hat Angst vor ihm gehabt", bestätigt ihr Exfreund: "Sie hat mich um Hilfe gebeten." Ihre Nase war gebrochen, aber sie hat den Grund nicht verraten. Und 9000 Euro teurer Schmuck war weg.

Mohammed widerspricht: "Wir haben eine schöne Beziehung gehabt. Wir waren ein gutes Paar." - "An sich sollte in einer Beziehung nicht gestritten werden", mahnt der Richter. "Wir haben uns aber geliebt", entschuldigt sich der Angeklagte.

Aus Eifersucht geschlagen

Am 24. Februar waren sie zuerst bei ihm: "Liebe machen." Dann wechselte man in ihre Wohnung, trank Martini, tanzte - und wurde immer rasender eifersüchtig. "Hurensohn", soll sie ihn geschimpft haben. Und sie wollte das Haus verlassen. - "Da hab' ich sie leider mit der Flasche und dem Aschenbecher geschlagen", sagt der Angeklagte. Die Gerichtsmedizinerin verweist auf elf schwere Kopfverletzungen, die rasch zum Tod der Frau führten.

Der Mann packte die Momentanwerkzeuge ein, verließ ihre Wohnung, duschte daheim und ging "im Schock" zu McDonald's. Mohammed wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit, seine Mithilfe an der Tataufklärung sowie sein Geständnis gewertet. (Daniel Glattauer, DER STANDARD Printausgabe 24.9.2004)