Mayer und Öhlinger kritisieren, dass nicht alle Betriebskassen im Hauptverband vertreten sind
Redaktion
Wien - Die beiden Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Theo
Öhlinger sehen in der von der Regierung geplanten Reform des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ein Problem. Dass in der
Trägerkonferenz nicht alle Betriebskassen vertreten sein sollen,
hielten die beiden Experten am Montag im Ö1-Mittagsjournal für
rechtlich bedenklich. So seien nicht alle großen
Betriebskrankenkassen vertreten, wohl aber die relativ kleine des
Notariats. Öhlinger sieht darin ein "Gleichheitsproblem". Öhlinger kritisiert auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu
gleichen Teilen im Vorstand vertreten sein sollen. Er hat Zweifel, ob
die völlige Parität der Struktur der Selbstverwaltung entspricht.
Träger der Selbstverwaltung seien die Versicherten. Die Parität sei
deshalb vom Gleichheitsgrundsatz her ein Problem. Anders sieht das
Mayer. Zumindest formal sei die Parität zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern gewahrt, "dass sie politisch nicht gewahrt ist, ist
eine andere Frage, aber das ist wohl nicht entscheidend". (APA)
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