Und diese könnte den alten Estag-Managern teuer zu stehen kommen. Der RH ist nämlich der Ansicht, dass einige ehemalige Aufsichtsräte für rechtswidrige Entscheidungen haften.
Sie müssten etwa im Falle überzogener Abfertigungen für die entlassenen Vorstände Werner Heinzl und Hubert Jeneral vier bis fünf Millionen Euro Schaden verantworten. Seltsamerweise "vergaß" der RH in seiner Organhaftungsprüfung den dritten Vorstand, "Estag-Aufdecker" Gerhard Hirschmann. Er hatte sich ebenfalls mit dem Konzern geeinigt und eine Millionenabfindung erhalten. Der RH prüfte seine Causa aber nicht.
Grüne und FPÖ wollen sofort klagen
Grüne und FPÖ verlangten am Mittwoch, dass die neue Estag-Führung sofort klagen solle, SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter verlangte von Landeshauptfrau Waltraud Klasnic ebenfalls die Einbringung einer Schadenersatzklage.
Klasnic will noch weitere Klärungen abwarten. Immerhin hatte die aktienrechtliche Sonderprüfung zum Thema Organhaftung kürzlich ein gegenteiliges Resultat - nämlich keine Haftung - ergeben.
Fristlos entlassen
Der RH vertritt im Kern die Meinung, der damalige Aufsichtsratschef Johannes Ditz hätte die Vorstände Jeneral und Heinzl im Jänner 2004 wegen "Handlungsunfähigkeit" fristlos entlassen und nicht nur suspendieren sollen, was dem Konzern billiger gekommen wäre, da Abfertigungs- und Pensionsansprüche erloschen wären.
Der spätere Aufsichtsratspräsident Richard Ramsauer hatte stets argumentiert, er habe Klagen wegen der Gefahr noch größerer Kosten verhindern wollen. Deshalb die einvernehmliche Lösungen.