Salzburg - Jene acht Urteile in der Causa Kaprun, gegen welche die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, dürften vom Oberlandesgericht Linz aller Voraussicht nach bestätigt werden: Davon geht zumindest der Wiener Universitätsprofessor Wolfgang Brandstetter aus.

Brandstetter ist im Kaprun-Verfahren als Verteidiger des Technischen Direktors der Gletscherbahnen engagiert. Dieser ist einer jener acht Männer, die von der Anklagebehörde nach wie vor für den Tod von 155 Menschen durch fahrlässiges Herbeiführen einer Feuersbrunst im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 verantwortlich gemacht werden.

Internationale Standards

Aus Sicht des prominenten Strafrechtsexperten hat die Staatsanwaltschaft Salzburg in ihrer Berufung selbst die Basis für die Bestätigung der Freisprüche gelegt: Das Argument, die Verantwortlichen hätten sich nicht nur an den österreichischen Sicherheitsvorschriften orientieren müssen, sondern auch internationale Standards zu beachten gehabt, impliziere nämlich, dass die österreichischen Vorschriften eingehalten worden seien. Und nur das sei strafrechtlich relevant, erläutert Brandstetter seine Rechtsansicht, nach der die Berufungen "nicht Erfolg versprechend" wären, im STANDARD-Gespräch.

Ohne die Berufungsschrift noch im Detail zu kennen, glaubt der Wiener Universitätsjurist, dass die Staatsanwaltschaft die acht Berufungen nicht zuletzt wegen des großen medialen Interesses im Ausland verfasst habe. Eine Absicherung der Urteile durch einen dreiköpfigen Senat in zweiter Instanz würde einigen Druck von den Justizbehörden nehmen, so Brandstetter sinngemäß. (neu, DER STANDARD Printausgabe 30.9.2004)