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Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat will mit strengen Gesetzen den "inneren Schweinehund" der Raucher bekämpfen

Foto: AP/ RONALD ZAK
Wien - Strengere Gesetze kommen schon bald auf die österreichischen Raucher zu: Der Griff zur Zigarette am Arbeitsplatz soll verboten werden, Verstöße gegen Restriktionen - etwa in öffentlichen Gebäuden - könnten künftig auch geahndet werden.

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentierte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Generelles Rauchverbot

Zwar ist schon jetzt im Arbeitnehmerschutzgesetz geregelt, dass ab zwei Personen, die nicht dem Laster frönen, im Raum nicht geraucht werden darf, in vielen Fällen scheuen sich die betroffenen Berufstätigen aber, auf die Regelung zu beharren, erklärte Rauch-Kallat. Mit der neuen Regelung soll sich das ändern: "Wenn ein generelles Rauchverbot herrscht, ist der Nichtraucher in der besseren Situation", sagte die Ministerin. Den Betriebsinhabern ist es künftig aber möglich, gemeinsam mit dem Betriebsrat Raucherzonen zu bestimmen.

Freiwillige Selbstverpflichtung für Gastronomie

Keine Regelungen sind darin für die Gastronomie vorgesehen, hier gibt es aber eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Schaffung von Nichtraucherzonen. Dabei ist vorgesehen, dass in Lokalen ab einer Größe von 75 Quadratmetern räumliche Abgrenzungen für Nichtraucher geschaffen werden. Bis bis Ende 2006 soll die Quote der Zonen bei 90 Prozent liegen. Erst wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, folgen gesetzliche Maßnahmen, sagte Rauch-Kallat.

Mehr öffentliche Nichtraucherzonen

Kommen soll auch eine Kennzeichnungspflicht für Orte, an denen der blaue Dunst verboten ist, erklärte die Gesundheitsministerin. An Bahnhöfen, Unis und Co. soll eine bessere Beschilderung künftig die Raucher einbremsen. Wer sich trotzdem einen Glimmstängel anzündet, soll künftig finanziell belangt werden können: Der Strafrahmen reicht bis zu 720 Euro, kündigte die Ministerin an.

Mindestgröße von Zigarettenpackungen

Im dem Entwurf zur Tabakgesetznovelle sind auch Regelungen für die Mindestgröße von Zigarettenpackungen festgeschrieben. Wie Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) erklärte, könnten künftig Einheiten unter 20 Stück für den Verkauf verboten werden. Es habe sich gezeigt, dass kleinere Größen Jugendlichen den Einstieg erleichtern, erklärte sie.

Werbeverbot

Auch ein Werbeverbot soll kommen. Damit soll die Rahmenkonvention FCTC, die solche Verbote vorsieht, auch hier zu Lande ratifiziert werden.

Entzug

Hilfe für Abhängige bietet zudem eine neue Kampagne mit Informationen zum Abgewöhnen des Rauchens. Angeboten wird beispielsweise der so genannte Rauchmelder, der dem aufhörenden Raucher vorrechnet, wie viele Zigaretten er nicht geraucht, welche Schadstoffe er nicht inhaliert und wie viel Geld er nicht ausgegeben hat, sagte Rauch-Kallat.

Bankomatkarte mit Altersvermerk

Um den Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige einzuschränken, sollen in den nächsten Jahren die Zigarettenautomaten mit einer neuen Technologie ausgerüstet werden, sagte sie. Künftig würde es damit nötig, sich mit einer Bankomatkarte, auf der das Alter vermerkt ist, am Automaten auszuweisen, bevor man Zigaretten kaufen kann.(APA)