Nach diesem Vorschlag wird es zwar prinzipiell ausschließlich geschlechtsneutrale Prämien geben. Allerdings - und das ist wesentlich - sind Ausnahmen von diesem Prinzip erlaubt: "In versicherungsmathematisch belegbaren Fällen" können die Mitgliedsländer Diskriminierungen nach dem Geschlecht zulassen. Dafür müssen aktuelle Daten geliefert werden. ExpertInnen halten es für überhaupt kein Problem, solche Daten zu liefern - etwa über die höhere Lebenserwartung von Frauen.
Schwangerschaften ausgenommen
Ausdrücklich verboten sind lediglich höhere Prämien für die Abdeckung von Schwangerschaftskosten. An Schwangerschaften seien bekanntlich "Männer und Frauen beteiligt", daher könne man Schwangerschaftskosten nicht nur Frauen anlasten, heißt es in der Begründung. Allerdings kann keine Versicherung gezwungen werden, für eine schwangere Frau eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Abseits von den Versicherungstarifen soll die EU-Richtlinie generell die Diskriminierung von Frauen in der Wirtschaft verhindern. Grundsätzlich sollen Frauen und Männer dasselbe zahlen müssen. Allerdings sind zwei Bereiche davon explizit ausgenommen: FrisörInnen und SchneiderInnen dürfen von Frauen weiterhin mehr Geld verlangen als von Männern.