Gleichbehandlungsrichtlinie unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung
Redaktion
Luxemburg - Die EU-Ratspräsidentschaft hat Europas
FriseurInnen empfohlen, mit detaillierten Preislisten auf die neue
Gleichstellungsrichtlinie zu reagieren. "Vielleicht müssen die Preise
für die einzelnen Angebote genauer ausgewiesen werden", antwortete
der Ratsvorsitzende und niederländische Sozialminister Aart de Geus
auf die Frage von JournalistInnen, ob unterschiedliche Tarife für
Herren- und Damenhaarschnitte künftig noch zulässig seien. Für die
gleiche Arbeit und den gleichen Schnitt müssten die Preise wohl
angepasst werden. Die Begründung der Gleichbehandlungsrichtlinie unterscheidet
zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung einer Person
auf Grund ihres Geschlechts. Demnach "liegt beispielsweise bei auf
körperliche Unterschiede bei Mann und Frau zurückzuführenden
unterschiedlichen Gesundheitsdienstleistungen für Männer und Frauen
keine Diskriminierung vor, weil es sich nicht um eine vergleichbare
Situation handelt". EU-Sozialkommissar Stavros Dimas scherzte, eine
Frau würde sich sicherlich für eine Gleichbehandlung mit ihm beim
Friseur bedanken. Dimas hat eine Glatze. (APA/dpa)
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