Wien - Familienstaatssekretärin Ursula Haubner (F) hat am Dienstag darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Pensionsharmonisierung künftig auch die Pflege in der Familie pensionsbegründend angerechnet werde. "Besonders wichtig und wertvoll ist, dass Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes, sowie der Pflege eines nahen Angehörigen als Versicherungszeiten aus Erwerbstätigkeit gelten, also echte Pensionsbeiträge begründen", sagte die FPÖ-Chefin in einer Aussendung.

"Wertvolle Verbesserungen"

Die Ersatzleistungen für die Pflege eines behinderten Kindes würden vom derzeitigen 30. auf das 40. Lebensjahr des Kindes ausgedehnt. Zeiten der Familienhospizkarenz fließen in Zukunft auf der Basis von 1.350 Euro in das Pensionskonto ein. Es gebe eine Weiterversicherung in der Pensionsversicherung ab Pflegestufe 3, hier übernehme der Bund den Dienstgeberbeitrag, die Pflegeperson habe daher nicht 22,8 sondern nur 10,25 Prozent der Bemessungsgrundlage, vom Letztbezug als Beitrag zu leisten.

"Wir haben wertvolle Verbesserungen erreicht, auf die wir stolz sein können. Vor allem Frauen sind wieder besser gestellt, denn zu 80 Prozent leisten Frauen die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen in der Familie. Wir unterstützen diejenigen, die wertvolle Dienste an der Gesellschaft leisten," sagte Haubner. (APA)