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Foto: APA/GÜNTER R. ARTINGER

Mit "Unverständnis und Verwunderung" hat Infrastrukturminister Hubert Gorbach (F) am Mittwoch auf die Pläne von Mobilkom Austria, T-Mobile und One reagiert, Handykunden, die zu einem anderen Betreiber wechseln und ihre Handynummer inklusive Vorwahl mitnehmen wollen, für die Nummernmitnahme bis zu 40 Euro verrechnen zu wollen. Die Betreiber sollten sich an die Empfehlung der Regulierungsbehörde RTR halten, die als Richtwert für diese Abmeldegebühr – in der Branche auch "Fluchtsteuer" genannt – 12 Euro inklusive der 4 Euro für Abfrage der Basiskundendaten vorgeschlagen hat, betonte Gorbach in einer Pressemitteilung.

Verstehen

"Kein Kunde wird es verstehen, wenn er bei manchen Betreibern bis zu 40 Euro zahlen muss", meinte der Infrastrukturminister. Laut Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) dürfe das Entgelt für den Nummernwechsel "nicht abschreckend" sein. Die Regulierungsbehörde habe bereits "eine klare Orientierung für eine angemessene finanzielle Abgeltung" beim Nummernwechsel – nämlich 12 Euro – vorgeschlagen.

Erwartung

Er erwarte daher, dass sich alle Betreiber an die Empfehlung der Regulierungsbehörde halten. Schon in den detaillierten Verhandlungen mit den Betreibern habe er "großen Wert darauf gelegt, dass die Nummernportierung möglichst kundenfreundlich gestaltet und zu erschwinglichen Preisen angeboten wird", so Gorbach.

"Genau ansehen

Die Telekom Control Kommission (TKK) werde sich die Portierungsentgelte, die die Mobilfunkbetreiber erst an diesem Freitag – einen Tag vor der für Samstag geplanten Einführung der mobilen Rufnummernmitnahme – bekannt geben wollen, "sehr genau ansehen", hieß es aus der RTR heute auf APA-Anfrage. Die TKK werde dann gegebenenfalls relativ rasch "entsprechende Maßnahmen" setzen, um eventuelle Missstände abzustellen, sagte RTR-Sprecherin Daniela Andreasch. Die TKK habe jedenfalls laut Telekomgesetz die Möglichkeit, "Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen", wenn das Entgelt, das Handybetreiber den Kunden für die Portierung in Rechnung stellen, "abschreckend" sei.

Keine Regelung

Für Entgelte, die Betreiber im Zuge der Einführung der Rufnummernmitnahme unter sich verrechnen, habe die TKK noch keine Regelung getroffen, da zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung Erfahrungswerte für Portierungskosten fehlten, hieß es aus der RTR weiter. Die Betreiber könnten jedoch ab Juli 2005 einen Antrag bei der TKK zur Festsetzung dieser Entgelte stellen, wenn es keine privatrechtlichen Einigungen gebe.

Die Rufnummernmitnahme soll ab 16. Oktober eingeführt werden und erlaubt Handykunden eine Mitnahme der Rufnummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel. Mobilkom, T-Mobile und One hatten bereits im Vorfeld bekannt gegeben, von zu anderen Betreibern wechselnden Kunden neben der Kundeninfo-Abfragegebühr von 4 Euro (so genannte NÜV-Info) auch eine Abmeldegebühr zwischen 20 und 40 Euro verlangen zu wollen. Die Handynetzbetreiber rechtfertigen die Höhe der Abmeldegebühr mit den getätigten millionenschweren Investitionen in die Implementierung der Software für die Rufnummernmitnahme sowie mit Administrations- und Verwaltungskosten.

aktivierungsgeld

Zusätzlich zur geplanten Abmeldegebühr und den Kosten für die NÜV-Info (4 Euro) muss der wechselwillige Kunde, der seine Nummer mitnehmen will, künftig beim neuen Betreiber auch ein Aktivierungsentgelt von rund 40 Euro bezahlen. Die Einführung der Rufnummernmitnahme wird vor allem von kleineren Mobilfunkbetreibern begrüßt, zumal auf große Betreiber eine Kundenabwanderung vor allem im Geschäftskundenbereich zukommen könnte. (APA)