Will ein Mobilfunk-Kunde bei einem Betreiberwechsel seine Rufnummer mitnehmen, muss er sich - nach dem Prinzip des "One-Stop-Shopping" – nur an den neuen (aufnehmenden) Betreiber wenden. Eine Ummeldung im Internet ist nicht möglich, ein Besuch in einem Handy-Shop daher erforderlich.

Vollmacht

Nach Vorlage eines Ausweises und einer Vollmacht, die den neuen Betreiber zur Einholung von relevanten Informationen beim Altbetreiber (so genannte NÜV-Info) ermächtigt, sowie einer Einverständniserklärung über die Datenübermittlung wird der Portierungsprozess gestartet.

30 Minuten

Sobald die angefragten Unterlagen vorliegen – der alte Betreiber muss diese binnen maximal 30 Minuten per Mail übermitteln – und nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist der Angaben kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Die Portierung insgesamt darf maximal drei Tage dauern.

Wertkarten-Kunden müssen statt einem Ausweis den PUK-Code mitbringen, Firmenkunden zusätzlich zum Ausweis einen Firmennachweis und eine Zeichnungsberechtigung.(APA)