Zu hoch
Grund für das Vorgehen des Telekomregulators ist die Höhe der "Fluchtsteuer", die mobilkom austria, T-Mobile und One von Kunden verlangen, die ihnen den Rücken kehren und dabei ihre Nummer mitnehmen. Dies ist durch die seit vergangenen Samstag (16. Oktober) geltenden Rufnummernmitnahme möglich.
Die drei Marktführer verlangen jeweils 35 Euro für "flüchtende" Kunden. Laut TKK seien aber nur 12 Euro gerechtfertigt, denn im Gesetz steht, dass der Betrag "nicht abschreckend" sein darf. 12 Euro würde sich laut TKK an den marktüblichen monatlichen Grundentgelten bei den Mobilfunkbetreibern orientieren. Außerdem werde in den meisten europäischen Ländern den Endkunden für die Rufnummernübertragung nichts verrechnet. Die drei Netzbetreiber begründen die 35 Euro damit, dass die umfangreichen technischen und administrativen Leistungen Kosten in noch größerer Höhe verursachen würden.
Widerspruch
Die Mobilfunkbetreiber haben nun im Rahmen dieses Aufsichtsverfahrens einen Monat Zeit, vor der TKK Stellung zu beziehen und die Entgelte entsprechend abzuändern. Wird dem nicht Folge geleistet, so kann die TKK in einem zweiten Schritt ein entsprechendes Portierungsentgelt mittels Bescheid anordnen. Dagegen wiederum können die Mobilfunker klagen - was erfahrungsgemäß auch der Fall sein wird. Ein jahrelanger Rechtsstreit ist zu befürchten.
Kartell?
Des Weiteren erwägt die TKK laut eigenen Aussagen die Einschaltung des Kartellgerichts, es liege der Verdacht eines abgestimmten Verhaltens der genannten Unternehmen nahe.
Zwist