Verdacht auf Preisabsprache
Das Wettbewerbsverfahren läuft, die Großen des heimischen Mobilfunkmarkts wurden von der Kartellbehörde bereits informiert, erfuhr DER STANDARD aus Kreisen der Telekomregulierungsbehörde RTR. Grund für die Untersuchung: Verdacht auf verbotene Preisabsprache. Denn die drei Mobilfunkbetreiber verlangen vom wechselwilligen Kunden für die Freigabe seiner SIM-Card und Rufnummer "zufällig" den gleichen Preis, 35 Euro.
Antworten
Anders als die RTR, die von den Handyfunkern bis 19. November Stellungnahmen verlangt und per Bescheid ein niedrigeres Portierungsentgelt festsetzen kann, will die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Fragen bereits am 29. Oktober beantwortet wissen. Können die Betreiber den Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten nicht entkräften, kann BWB-Chef Walter Barfuß beim Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien Anzeige erstatten.
Dementi
"Es gibt keine Absprachen", stellt T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck auf STANDARD-Anfrage klar. Daher sei man guten Mutes, was die Befragung durch die BWB betrifft. Der Meinung schließt man sich auch bei A1 an, One war zu keiner Stellungnahme bereit.
Zufälle und Indizien
Als Indiz, dass es sich bei den 35 Euro vielleicht doch nicht um einen Zufall handelt, könnte freilich eine Aussage gewertet werden, die One-Chef Jorgen Bang-Jensen vergangenen Mittwoch gemacht hat: Man werde die 35 Euro Wechselgebühr reduzieren, wenn der Marktführer das auch tue. Denn es könne nicht sein, dass Kunden, die von One zur Mobilkom wechseln, weniger bezahlen als umgekehrt, zitierte die APA den One-Chef. Schließlich habe A1 einen Marktanteil von rund 42 Prozent, One nur 20.
Auf die leichte Schulter sollten die Mobilfunker die Erhebungen der BWB nicht nehmen. Denn selbst wenn die Behörde zum Schluss kommt, dass kein Verhaltenskartell vorliegt, könnten die Kartellwächter attestieren, dass der freiwillige Einheitspreis wie ein Kartell wirkt, sagt ein Rechtsexperte zum STANDARD. Erst wenn auch das ausgeschlossen sei, gebe es Entwarnung.
Tatsächliche Kosten liegen höher