Nach dem Telekomregulator interessiert sich nun auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für Handys. Konkret für die 35 Euro "Fluchtsteuer", die A1 , T-Mobile und One kassieren, wenn sich ein Kunde samt seiner Handynummer plus Vorwahl zu einem anderen Betreiber verabschiedet.

Verdacht auf Preisabsprache

Das Wettbewerbsverfahren läuft, die Großen des heimischen Mobilfunkmarkts wurden von der Kartellbehörde bereits informiert, erfuhr DER STANDARD aus Kreisen der Telekomregulierungsbehörde RTR. Grund für die Untersuchung: Verdacht auf verbotene Preisabsprache. Denn die drei Mobilfunkbetreiber verlangen vom wechselwilligen Kunden für die Freigabe seiner SIM-Card und Rufnummer "zufällig" den gleichen Preis, 35 Euro.

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Anders als die RTR, die von den Handyfunkern bis 19. November Stellungnahmen verlangt und per Bescheid ein niedrigeres Portierungsentgelt festsetzen kann, will die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Fragen bereits am 29. Oktober beantwortet wissen. Können die Betreiber den Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten nicht entkräften, kann BWB-Chef Walter Barfuß beim Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien Anzeige erstatten.

Dementi

"Es gibt keine Absprachen", stellt T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck auf STANDARD-Anfrage klar. Daher sei man guten Mutes, was die Befragung durch die BWB betrifft. Der Meinung schließt man sich auch bei A1 an, One war zu keiner Stellungnahme bereit.

Zufälle und Indizien

Als Indiz, dass es sich bei den 35 Euro vielleicht doch nicht um einen Zufall handelt, könnte freilich eine Aussage gewertet werden, die One-Chef Jorgen Bang-Jensen vergangenen Mittwoch gemacht hat: Man werde die 35 Euro Wechselgebühr reduzieren, wenn der Marktführer das auch tue. Denn es könne nicht sein, dass Kunden, die von One zur Mobilkom wechseln, weniger bezahlen als umgekehrt, zitierte die APA den One-Chef. Schließlich habe A1 einen Marktanteil von rund 42 Prozent, One nur 20.

Auf die leichte Schulter sollten die Mobilfunker die Erhebungen der BWB nicht nehmen. Denn selbst wenn die Behörde zum Schluss kommt, dass kein Verhaltenskartell vorliegt, könnten die Kartellwächter attestieren, dass der freiwillige Einheitspreis wie ein Kartell wirkt, sagt ein Rechtsexperte zum STANDARD. Erst wenn auch das ausgeschlossen sei, gebe es Entwarnung.

Tatsächliche Kosten liegen höher

Detail am Rande: Den tatsächlich anfallenden Kosten entsprechen die 35 Euro "Fluchtsteuer" nicht: Bei A1 kalkuliert man internen Informationen zufolge mit rund 95 Euro, bei T-Mobile sollen es inklusive Investitionskosten weit mehr als 100 Euro pro Kunde sein. Die bei Inkrafttreten der Rufnummernmitnahme in einem T-Mobile-Shop verlangten 105 Euro seien ein Bearbeitungsfehler eines Mitarbeiters gewesen, sie werden nicht kassiert, versichert man. Telering und "3" verlangen von abwanderungswilligen Kunden, die ihre Nummer mitnehmen, keine Gebühren. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.10.2004)