Die Düsseldorfer Richter gingen davon aus, dass Holtzbrinck mit der Fusion einen Anteil von mehr als 60 Prozent auf dem Berliner Zeitungsmarkt erreichen würde. Damit sei die Schwelle von 33 Prozent deutlich überschritten, ab der dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zufolge von einer marktbeherrschenden Position auszugehen sei. Zum Berliner Verlag gehören neben der "Berliner Zeitung" das Boulevardblatt "Berliner Kurier" sowie das Stadtmagazin "Tip".
Holtzbrinck bedauert
Das Kartellamt hatte Holtzbrinck bereits Anfang Dezember 2002 die Übernahme des Berliner Verlages vom Konkurrenten Gruner&Jahr verboten. Das Stuttgarter Unternehmen versuchte daraufhin, die Fusion über eine Ministererlaubnis durchzusetzen. Als die Chancen dafür jedoch schwanden, kündigte der Verlag an, die ihm gehörende Zeitung "Tagesspiegel" an den ehemaligen Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens zu verkaufen.
Im Gegenzug monierten die Bonner Kartellwächter jedoch, dass Holtzbrinck das Recht zum Rückkauf von 75 Prozent der Anteile habe, wenn geänderte Rechtsvorschriften der Pressefusionskontrolle den Erwerb des Berliner Verlags zuließen. Auch in seinem Beschluss vom Februar befand das Kartellamt, dass die Anteile am "Tagesspiegel" trotz des Verkaufes weiter Holtzbrinck zuzurechnen seien. Dieser Auffassung schloss sich nun der Kartellsenat des Düsseldorfer Gerichts an.