Berlin - Der Bundestag in Deutschland hat mit den Stimmen aller Fraktionen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärft. Angesichts von geschätzt 500.000 Frauen, die in Europa zur Prostitution gezwungen werden, wurde ein neuer Tatbestand des "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" geschaffen. Davon können auch künftig auch solche Fälle erfasst werden, in denen Frauen zum Auftritt in Peep-Shows oder in pornografischen Filmen gezwungen werden.

Bis zu fünf Jahren Haft

Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird künftig als besonders schwerer Fall der Nötigung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte am Donnerstag im Parlament, dass mit den neuen Paragrafen die TäterInnen härter bestraft und die Opfer besser geschützt werden können. (APA)