Bis zu fünf Jahren Haft
Geschlechterpolitik
Strafen bei Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärft
Deutschland: Zwangsverheiratung künftig besonders schwerer Fall der Nötigung
Berlin - Der Bundestag in Deutschland hat mit den
Stimmen aller Fraktionen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel
und Zwangsprostitution verschärft. Angesichts von geschätzt 500.000
Frauen, die in Europa zur Prostitution gezwungen werden, wurde ein
neuer Tatbestand des "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung" geschaffen. Davon können auch künftig auch solche Fälle
erfasst werden, in denen Frauen zum Auftritt in Peep-Shows oder in
pornografischen Filmen gezwungen werden.
Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird künftig als
besonders schwerer Fall der Nötigung mit bis zu fünf Jahren Haft
bestraft. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte am Donnerstag
im Parlament, dass mit den neuen Paragrafen die TäterInnen härter bestraft
und die Opfer besser geschützt werden können. (APA)