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Das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen in Oberösterreich.
Foto: REUTERS/Str
Graz - Eine Schwerpunktwoche zur Situation von Homosexuellen im Nationalsozialismus veranstaltet das Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der ÖH Uni Graz von 3. bis 6. November 2004 in Kooperation mit den Rosalila Pantherinnen in Graz. Neben wissenschaftlich fundierten Vorträgen wird u.a. der Film "Paragraph 175" von Rob Epstein gezeigt. Darin wird - ausgehend von Interviews mit Überlebenden - die Verfolgung schwuler Männer während der Zeit des NS-Regimes dargestellt.

Differenzen Frauen und Männer

"Die Vorträge sollen einen Überblick über das Thema verschaffen und beziehen sich auch auf grundlegende Unterschiede in der Verfolgung schwuler Männer und lesbischer Frauen", so die VeranstalterInnen. Darüber hinaus sollen Referate über die österreichische Erinnerungs- und Trauerarbeit, sowie die Wiedergutmachung an dieser Gruppe der Opfer des Nationalsozialismus einen Bezug zur Gegenwart herstellen. Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit zu Diskussionen.

Verfolgung

Auch vor 1938 war Homosexualität als "Unzucht wider die Natur" in Österreich strafbar. Nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 wurden jedoch nicht nur viel mehr Angeklagte vor den Richter gebracht und ungleich höhere Strafen ausgesprochen: Lesben und Schwule fielen auch in den Zuständigkeitsbereich der Gestapo, die zum Teil mit den Gerichten zusammenarbeitete, aber auch "parallele Maßnahmen" setzt, schildert der Wiener Historiker Nikolaus Wahl. Er hat sich im Zuge der Arbeit der Historikerkommission mit der Verfolgung dieser Gruppe während der NS-Zeit sowie deren Bemühungen um Entschädigungen auseinander gesetzt.

Folter und Mord

Den gefassten Männern und Frauen habe die gesamte Willkür des NS-Terrorregimes gedroht: Haft, Folter, Konzentrationslager und Mord. Einige Männer wurden entmannt, an anderen wurden medizinische Versuche gemacht. Tausende wurden zur Zwangsarbeit in den Lagern gezwungen, viele starben bei der Arbeit, andere an den unmenschlichen Haftbedingungen. Nach 1945 wurden die mit dem Vorwurf der Homosexualität verfolgten Menschen vorerst nicht als NS-Opfer anerkannt. Mit der Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich im Jahr 1995 wurden erstmals auch Homosexuelle berücksichtigt und konnten eine einmalige Zahlung von rund 5.087 Euro beantragen. (APA)