Schwerpunktwoche in Graz zum Thema mit Film, Vorträgen und Diskussionen
Redaktion
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Graz - Eine Schwerpunktwoche zur Situation von Homosexuellen
im Nationalsozialismus veranstaltet das Referat für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen der ÖH Uni Graz von 3. bis 6. November 2004 in Kooperation mit den Rosalila
Pantherinnen in Graz. Neben wissenschaftlich fundierten Vorträgen
wird u.a. der Film "Paragraph 175" von Rob Epstein gezeigt. Darin
wird - ausgehend von Interviews mit Überlebenden - die Verfolgung
schwuler Männer während der Zeit des NS-Regimes dargestellt.
Differenzen Frauen und Männer
"Die Vorträge sollen einen Überblick über das Thema verschaffen
und beziehen sich auch auf grundlegende Unterschiede in der
Verfolgung schwuler Männer und lesbischer Frauen", so die
VeranstalterInnen. Darüber hinaus sollen Referate über die österreichische
Erinnerungs- und Trauerarbeit, sowie die Wiedergutmachung an dieser
Gruppe der Opfer des Nationalsozialismus einen Bezug zur Gegenwart
herstellen. Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit zu
Diskussionen.
Verfolgung
Auch vor 1938 war Homosexualität als "Unzucht wider die Natur" in
Österreich strafbar. Nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938
wurden jedoch nicht nur viel mehr Angeklagte vor den Richter gebracht
und ungleich höhere Strafen ausgesprochen: Lesben und Schwule fielen
auch in den Zuständigkeitsbereich der Gestapo, die zum Teil mit den
Gerichten zusammenarbeitete, aber auch "parallele Maßnahmen" setzt,
schildert der Wiener Historiker Nikolaus Wahl. Er hat sich im Zuge
der Arbeit der Historikerkommission mit der Verfolgung dieser Gruppe
während der NS-Zeit sowie deren Bemühungen um Entschädigungen
auseinander gesetzt.
Folter und Mord
Den gefassten Männern und Frauen habe die gesamte Willkür des
NS-Terrorregimes gedroht: Haft, Folter, Konzentrationslager und Mord.
Einige Männer wurden entmannt, an anderen wurden medizinische
Versuche gemacht. Tausende wurden zur Zwangsarbeit in den Lagern
gezwungen, viele starben bei der Arbeit, andere an den unmenschlichen
Haftbedingungen. Nach 1945 wurden die mit dem Vorwurf der
Homosexualität verfolgten Menschen vorerst nicht als NS-Opfer
anerkannt. Mit der Einrichtung des Nationalfonds der Republik
Österreich im Jahr 1995 wurden erstmals auch Homosexuelle
berücksichtigt und konnten eine einmalige Zahlung von rund 5.087 Euro
beantragen. (APA)
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