In die USA
Die Datenempfänger innerhalb des Konzerns würden zwar in einer eigenen Liste vollständig aufgezählt, in vielen Fällen wanderten die Daten aber in die USA, warnte die Vereinigung. Dort gebe es keine ausreichenden Datenschutzregeln.
Zweck von Cookies
Auch werde der Nutzer über den genauen Zweck von Cookies auf der eBay-Seite nicht so aufgeklärt, wie dies gemäß der EU-Richtlinie "Datenschutz in der Telekommunikation" verlangt werde. Der Sinn dieser Daten, die über die Cookies am Rechner des Nutzers abgelegt werden, werde vielmehr nur beispielhaft aufgezählt: Während der Zweck zur "Begrüßung des Mitglieds mit eBay-Namen" ausführlich in der Erklärung enthalten sei, würden weitere Gründe, wie "systematisch Surf-, Biet- und Angebotsverhalten zu analysieren und nach 'verdächtigen' Handlungen auszuspähen", nicht ausdrücklich erwähnt, so die Arge.
"Selbstbedienungsladen"
Für Sicherheitsbehörden werde der eBay-Datenbestand "geradezu zu einem Selbstbedienungsladen". Schon die Absicht, "Gefahrenanalyse" durchzuführen, reiche zur Weitergabe aus. Damit könne das Konsumverhalten, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Teilnehmer analysiert werden. Im Sinne einer "Stöberfahndung" könne nach verdächtigem Verhalten gesucht werden. Arge-Obmann Hans Zeger sieht darin eine Umkehr rechtsstaatlicher Prinzipien.
Parallelgerichtsbarkeit
Einen "völligen Freibrief" sieht die Vereinigung bei der Datenweitergabe an Unternehmen, Personen und Behörden zur Verfolgung deren Rechte: Unter anderem soll nach der neuen Erklärung einem von eBay geschaffenen Verein, schon vor allfälligen Gerichtsverfahren Daten übermittelt werden. Damit schaffe der "Internetflohmarkt" eine Parallelgerichtsbarkeit, kritisierte Zeger. In Österreich würde diese Datenschutzerklärung "mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht bestehen", so die Arge.