Der Verein für Konsumenteninformation (
VKI
) hat im
Auftrag von Konsumentenschutzminister Herbert Haupt (F) die
heimischen Mobilfunkbetreiber auf Unterlassung geklagt. Hintergrund
ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach der
Verfall des Telefon-Guthabens und der Handy-Rufnummer bei
tele.ring
-Wertkarten nach einem Jahr Nicht-Nutzung nicht rechtens
ist. Der VKI will nun - nach erfolglosen Gesprächen - die anderen
Betreiber auch dazu verpflichten, entsprechende Vertragsklauseln zu
streichen. "Der VKI hat im Lichte des Urteils die anderen
Handy-Betreiber abgemahnt. Diese versprachen zwar 'Besserung', waren
aber nicht bereit verbindliche Unterlassungserklärungen abzugeben",
so die Konsumentenschützer.
"Interessensverband der Mobilfunkkunden"
Unmittelbar nach dem Urteil hatte der kürzlich gegründete private
Konsumentenschutz-Verein "Interessensverband der Mobilfunkkunden"
(IVMK) die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, die zu Unrecht
einbehaltene Guthaben für Wertkarten-Handys in einen Fonds
einzuzahlen. Der Fonds soll unter der Verwaltung der
Bundesministerien Justiz, Konsumentenschutz sowie Verkehr stehen und
für Konsumentenschutzmaßnahmen genutzt werden, so der IVMK.(Apa)