ATV+ bemüht den Verfassungsgerichtshof wegen der Bundesligaberichte im ORF. Der Bundeskommunikationssenat erlaubte der Anstalt, 90 Sekunden pro Spieltag zu zeigen. Darüber beschwerte sich der Privatsender beim Höchstgericht. Eigentumsrecht, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, freie Meinungsäußerung und der Gleichheitsgrundsatz würden damit verletzt. ATV+ beantragte für das Verfahren "aufschiebende Wirkung". Noch im November soll dieser Aspekt geklärt sein. Gewährt sie das Höchstgericht, dann ist die Erlaubnis des Senats ungültig, bis das Verfassungsgericht endgültig entscheidet. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 3.11.2004)