Das Finanzverfassungsgesetz 1948 regelt Steuer- und Abgabenwesen sowie die grundlegenden Bestimmungen über (gegenseitige) Kostentragung und Transfers zwischen Bund und Gebietskörperschaften. Im Finanzausgleich wird dann alle vier Jahre zwischen Bund, Ländern, Gemeinde-und Städtebund ausverhandelt, wie viel Geld der Bund von seinen Steuereinnahmen abtreten muss.
Zuletzt wurde um die Verteilung der Gelder (abhängig vom Bevölkerungsschlüssel) für die Jahre 2005 bis 2008 gefeilscht. Kommt es wegen des Gesundheitspakets zu keiner Einigung, wird der alte Finanzausgleich um vier Monate verlängert.
Verteilungsmasse sind 62 Milliarden Euro pro Jahr, die der Bund an Einkommen-, Lohn-, Umsatz-, Körperschafts- und anderen Steuern einnimmt. Von diesen Einnahmen bekommen Länder und Gemeinden rund ein Viertel.
Ein besonderes Problemfeld ist die Spitalfinanzierung. Die Kostenentwicklung belastet vor allem Länder und Gemeinden, die als Erhalter fungieren. Die Finanzierungszuschüsse des Bundes und der Sozialversicherung sind gedeckelt.
Ob Finanzausgleich (den der Finanzminister notfalls auch im Alleingang festlegen könnte) und Stabilitätspakt ohne Gesundheitspaket, das mit 305 Millionen Euro der größte Posten ist, mit einfacher VP/FP-Mehrheit beschlossen wird, ist eine politische Entscheidung. Üblicherweise gilt in dieser Frage breiter Konsens als erwünscht. (nim/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 3.11.2004)