In der Wirtschaftskammer Österreich kamen am Dienstag Vertreter der Werbebranche, der heimischen Tabaktrafikanten sowie der Verfassungsrechtler Gerhard Strejcek zusammen, um auf einer gemeinsamen Pressekonferenz das geplante Tabakwerbeverbot in all seinen Facetten zu zerpflücken.
Verbot "menschenrechtswidrig"
Strejcek argumentierte, dass das Werbeverbot in seiner "überschießenden" Form gegen das Menschenrecht der Informationsfreiheit verstoße und daher sehr gute Chancen bestünden, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.
Frist umstritten
Das Gesundheitsministerium gibt sich weiter gesprächsbereit. Insbesondere über die vorgeschlagene First des In-Kraft-Tretens am 1. Jänner 2005 könne noch diskutiert werden. Die Werbewirtschaft verweist hier auf den Einspruch Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof, ein Verfahren, das aller Voraussicht nach nicht vor Ende 2005 entschieden werde. Österreich solle aber zumindest bis zum In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie Mitte 2005 abwarten und nicht Musterschüler spielen, gleichzeitig aber die Tabaksteuer erhöhen.
Umfassende Definition
Darüber hinaus ist den Wirtschaftsvertretern aber vor allem die umfassende Definition von Werbung ein Dorn im Auge. Laut Gesetzesentwurf soll über die geplanten EU-Bestimmungen hinaus nicht nur die Kino- und Plakatwerbung sowie Sponsoring im Inland verboten werden, sondern sogar die Ausgestaltung von Trafiken mit Werbematerial.
Lediglich die selbstverständliche Präsentation von Rauchwaren in Trafiken sowie Werbung in Medien, die ausschließlich für Mitarbeiter des Tabakhandels gedacht sind, soll erlaubt bleiben.